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BVK aktuell Nr. 49

Diese Ausgabe enthält folgende Themen:
1. Internationales Jugendkapellentrefffen (IJKT) in Ettlingen / Anmeldeschluss 1. November 2022!!!
2. Artikel für die nächste Ausgabe des Blasmusikers
3. Neue Bezirksvorsitzende im Bezirk Obere Hardt
4. Mindestlohnerhöhung beachten
5. Wegfall der Coronasonderregelungen
6. Bundesfreiwilligendienst
7. BDB-Zukunftsdialog: Moderne Finanzierung für Kultur-Vereine

 

1. Internationales Jugendkapellentrefffen (IJKT) in Ettlingen

Vom 18. bis 21. Mai 2023 findet in Ettlingen das IJKT statt. Vier Tage lang wird sich alles um gemeinsames Musizieren, Erfahrungen austauschen, Freunde treffen und neue Kontakte knüpfen drehen. Jugendorchester aus dem In- und Ausland werden beim großen Jugendfest der Blasmusik teilnehmen.

Die Anmeldefrist dazu läuft am 1. November ab. Wenn Ihr Jugendorchester also aktiv daran teilnehmen will, sollten Sie sich schnellstens unter https://www.bdb-akademie.com/blaeserjugend/veranstaltungen/ijkt/anmeldung/ anmelden.

Generell ist die Teilnahme am IJKT sowie der Zutritt zu Konzerten, Workshops und anderen Veranstaltungen kostenlos. Die Teilnehmenden tragen lediglich die Kosten für die An- und Abreise, die Verpflegung sowie für die Unterkunft.

Alle Informationen zum IJKT finden Sie unter www.ijkt.de. Vom BVK stehen Ihnen bei Fragen unser Jugendleiter Simon Schlüter und unser stv. Präsident Jürgen Knam gerne zur Verfügung. Per Mail erreichen Sie sie unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

2. Artikel für die nächste Ausgabe des Blasmusikers

Momentan finden zwar zum Glück wieder viele Veranstaltungen statt. Allerdings findet dies kaum Niederschlag in unserer Verbandszeitschrift „Der Blasmusiker“. Wir würden uns freuen, wenn von den Vereinen Berichte eingereicht würden und wir wieder vermehrt über Konzerte und gelungene Veranstaltungen lesen könnten.

 

3. Neue Bezirksvorsitzende im Bezirk Obere Hardt

Wir freuen uns im Verbandspräsidium Vera Bertsch vom Musikverein Malsch willkommen zu heißen, die bei der Bezirksversammlung als neue Vorsitzende im Bezirk Obere Hardt gewählt wurde. Vielen Dank für die Bereitschaft das Amt der Bezirksvorsitzenden zu übernehmen und herzlichen Glückwunsch zur Wahl.

Vielen Dank auch an Robert Kary, der das Amt über viele Jahre inne hatte. Eine erste Verabschiedung fand bereits im Rahmen der Bezirksversammlung statt, eine weitere wird voraussichtlich im Rahmen der Hauptversammlung erfolgen, wo seine langjährige Tätigkeit angemessen gewürdigt werden kann.

 

4. Mindestlohnerhöhung beachten

Änderungen, die schon einige Zeit zurückliegen und nur die Vereine betreffen, die Arbeitnehmer/innen beschäftigen, sind die Anhebung des Mindestlohns von 10,45 Euro auf 12-Euro pro Stunde, die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze bei Minijobs auf 520 Euro und die evtl. Auszahlung der Energiepreispauschale von 300 Euro.

Weitere Informationen zur Mindestlohnerhöhung finden Sie zum Beispiel unter: www.verein-aktuell.de

 

5. Wegfall der Corona-Sonderregelungen

Zum 1. September 2022 endeten die sogenannten Corona-Sonderregelungen, die auch für Vereine von zentraler Bedeutung sind. Sie betreffen die Amtszeit von Vorständen, die Mitgliederversammlung und schriftliche Beschlüsse. Die DSEE hat in der Rubrik #DSEErechtstipp viele nützliche Informationen zusammengestellt, inwiefern für Vereine unmittelbarer Handlungsbedarf besteht.

Diese und weitere Informationen zum Wegfall der Corona-Sonderregelungen finden Sie unter: www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de

 

6. Bundesfreiwilligendienst (BFD) für Musikvereine

Über die Deutsche Bläserjugend besteht die Möglichkeit, dass der BFD auch in Musikvereinen geleistet werden kann.

Denkbar sind hier viele Aufgaben wie z.B. Hilfe bei der Büroorganisation, Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit (plakatieren, Flyer gestalten, Homepage pflegen, Videos erstellen, …), Vorbereitung von Konzerten u.a. Veranstaltungen, Hilfe bei der Kinder- und Jugendarbeit, Unterstützung beim Reinigen, Dekorieren und Renovieren der Vereinsräume, Einsatz im Notenarchiv, Pflege von Instrumenten usw.

Eingesetzt werden können Personen ab 27 Jahren (keine Grenze nach oben, also auch Rentner/innen) für 21 – 26 Stunden pro Woche an 6 - 18 Monate.

Die Teilnehmer erhalten ein Taschengeld von max. 414 €/Monat. Die Finanzierung erfolgt größtenteils über einen Bundeszuschuss, so dass die Kosten für den Verein nur ca. 500 € im Jahr betragen.

Informationen zu diesem für manche vielleicht interessanten Angebot gibts unter https://www.deutsche-blaeserjugend.de/index.php/bfd-start

 

7. BDB-Zukunftsdialog: Moderne Finanzierung für Kultur-Vereine

Die Finanzierung von ehrenamtlichem Engagement in Kultur-Vereinen wird zunehmend schwieriger. Um die Situation für Vereine zu verbessern, braucht es einen mutigen Blick in die Zukunft. Gemeinsam mit Experten aus Kultur, Wirtschaft und Politik will der BDB Zukunftsdialog deshalb am Sonntag, 27. November 2022 im Kurhaus Bad Krozingen in Plenum, Fachforen und Praxis-Beispielen neue Ideen entwickeln und Antworten auf offene Fragen rund um das Thema Finanzierung geben.

Auch hierzu wieder der entsprechende Link: https://www.bdb-akademie.com/zukunftsdialog/ über den auch die Anmeldung zur für die Teilnehmer kostenfreien Veranstaltung erfolgen kann.

 

Für die in nächster Zeit zahlreich wieder anstehenden Konzerte wünschen wir den Vereinen eine gute Vorbereitung und eine in jeder Hinsicht erfolgreiche Durchführung.

Viele Grüße

stellvertretender Präsident ..

Thomas Barth

 
Ritterstraße 16
76698 Ubstadt-Weiher
 
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
 





Liebe Mitglieder, vielen Dank, dass wir die Hauptversammlung mit Wahlen und Satzungsänderungen so unkompliziert durchführen konnten. Die Pandemie ist zwar durch den schrecklichen Krieg etwas in den Hintergrund getreten, doch durch das neue Infektionsschutzgesetz, ergeben sich wieder einige Erleichterungen, die jedoch immer mehr Entscheidungen erfordern, um dem eigenenen Schutzbedürfnis im Musikverein gerecht zu werden.

1. Seit Samstag, den 19. März 2022, gilt die neue CoronaVO im Zusammenhang mit dem neuen Infektionsschutzgesetz vom 18. März 2022. Es sind weiterhin Hygienekonzepte für Proben und Veranstaltungen erforderlich. Deshalb wurde das Muster-Hygienekonzept COVID-19 für die Amateurmusik in Baden-Württemberg aktualisiert. Dieses finden Sie unter: bdb-akademie.com/wp-content/uploads/2022-03-19-BW-Muster-Hygienekonzept-Amateurmusik.pdf

Neu im Muster-Hygienekonzept:
Mehrtägige Veranstaltungen mit Übernachtung; Testnachweise müssen alle drei Tage vorgelegt werden.

Die aktuellen Corona-Regeln:
• Die Stufen der CoronaVO entfallen
• 3G-Zugangsbeschränkung für Proben und Veranstaltungen
• Abstandsempfehlung von mind. 1,5 Metern
• Beim Unterricht für Blasinstrumente und Gesang gilt weiterhin: 2 Meter Abstand oder das Tragen einer medizinischen Maske
• Maskenpflicht: In geschlossenen Räumen ab 18 Jahren FFP2-Masken; keine Maskenpflicht besteht bei Zusammentreffen im Freien (wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen dauerhaft eingehalten werden kann) oder wenn das Tragen von Masken unzumutbar oder unmöglich ist, also z.B. beim Essen, Trinken und Musizieren. Beim Musizieren und Singen soll ein gleichwertiger Schutz zum Tragen einer FFP2-Maske durch Kombination folgender Maßnahmen erreicht werden:
     o Sehr gute Belüftung/Luftreinigung der Räume
     o Zugangskontrolle mit Tests aller Anwesenden bei hohen Inzidenzen; ergänzend bieten medizinische Masken, Trennwände oder ein Abstand von mind. 1,5 Metern einen Schutz vor direkten Infektionen (Tröpfcheninfektionen)
• Gremiensitzungen eingetragener Vereine (wie Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen): Ohne Beschränkung zulässig
• Für die Bewirtung gelten die allgemeinen Hygienevorschriften und Corona-Regeln wie bei Proben und Veranstaltungen

Das Muster-Hygienekonzept COVID-19 für die Amateurmusik in Baden-Württemberg sowie weitere wichtige Dokumente zu Schutzmaßnahmen finden Sie auch auf der BDB- Webseite unter: bdb-akademie.com/corona

2. Es gibt für dieses Jahr in der Höhe noch nie dagewesene Förderungen von Projekten. Diese möchte ich ihnen in dieser digitalen Veranstaltung im Detail vorstellen. Die Veranstaltung ist kostenfrei und über den nachfolgenden Link zu gotomeeting ohne Anmeldung besuchbar. Holen Sie sich die notwendigen Informationen und starten sie ihr Förderprojekt zur Wiederbelebung ihrer musikalischen Arbeit. BVK Fördermöglichkeiten Mi., 30. März 2022 19:00 - 20:00 Nehmen Sie an meinem Meeting per Computer, Tablet oder Smartphone teil. https://meet.goto.com/826706853

 


BVK Aktuell Nr. 44

Liebe Mitglieder,
wir bekommen immer mehr unsere Freiheiten, die wegen Corona stark eingeschränkt waren, wieder zurück. Das können Sie in den Informationen zu den neuen Regelungen entnehmen. Leider wird die Freude darüber, von einem Krieg im Osten überschattet, den ein einzelner Despot ohne ersichtlichen Grund angezettelt hat und eine weitere Gefahr für unsere heile Welt darstellt.
Nichtsdestotrotz wollen auch wir im BVK wieder Veranstaltungen anbieten und laden Sie gerne dazu ein.

1. Neue Corona-Verordnung
Aufgrund der neuen Fassungen der CoronaVO BW vom 15. September 2021 (Fassung ab 23. Februar 2022), der CoronaVO Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen vom 25. November 2021 (Fassung ab 23. Februar 2022) und zusätzlich der aktuellen Studienlage des Clusters Wissenschaft des Bundesmusikverbands Chor und Orchester (BMCO) wurde das Muster-Hygienekonzept COVID-19 für die Amateurmusik in Baden-Württemberg aktualisiert. Dieses finden Sie unter: www.bdb-akademie.com/wp-content/uploads/2022-02-23-BW-Muster-Hygienekonzept-Amateurmusik.pdf

Das Wichtigste: Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für die einzelnen Stufen wurde angepasst. Daher gilt seit dem 23. Februar 2022 in Baden-Württemberg die Warnstufe und daraus ableitend für Proben und Konzerte wieder die 3G-Regel. Das bedeutet, dass nicht-immunisierte Personen wieder an Proben und Konzerten teilnehmen dürfen, sofern sie einen negativen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest oder einen negativen PCR-Test vorlegen.

Was ist sonst noch neu?
• Die Alarmstufe II entfällt
• Angepasste Regelungen für Veranstaltungen wie Proben und Konzerte:
 o Basisstufe: Keine Zugangsbeschränkungen
 o Warnstufe (aktuell gültig):
  * In geschlossenen Räumen: 3G mit maximal 60% Auslastung, aber nicht mehr als 6.000 Besucher:innen
  * Im Freien: 3G mit maximal 75% Auslastung, aber nicht mehr als 25.000 Besucher:innen o Alarmstufe:
  * In geschlossenen Räumen: 2G mit maximal 50% Auslastung, aber nicht mehr als 2.000 Besucher:innen
  * Im Freien: 2G mit maximal 50% Auslastung, aber nicht mehr als 5.000 Besucher:innen
• Beim Gesangsunterricht entfällt in der Warnstufe die Maskenpflicht. Was gilt unverändert?
• Für Veranstaltungen ist in allen Stufen nach wie vor ein Hygienekonzept erforderlich.
• Kontaktdaten müssen bei Proben und Konzerten seit der letzten Anpassung der CoronaVO nicht mehr erfasst werden.
• Nicht-immunisierte Personen können den bei der 3G-Regel erforderlichen Nachweis eines negativen Tests erbringen durch: o Bescheinigung eines Leistungserbringers (Teststation) o Nachweis eines Tests beim Arbeitgeber o Selbsttest vor Ort unter Aufsicht
• Maskenpflicht: Generell gilt in allen Stufen in geschlossenen Räumen weiterhin die Maskenpflicht, was bedeutet, dass Personen ab 18 Jahren eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen müssen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Eine Ausnahme von der Maskenpflicht besteht, sofern das Tragen einer Maske nicht möglich oder ein anderweitiger gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist. Ein vergleichbarer Schutz kann beim gemeinsamen Musizieren erreicht werden durch:
 o Hoher Luftaustausch/Luftreinigung durch raumlufttechnische Anlagen, mobile Luftreinigung, Lüften nach CO2-Wert
 o Zusätzlich zeitnahe Antigentests für alle Teilnehmenden (bei den aktuell hohen Inzidenzwerten)
• Ausnahmen von der 3G-Regel: o Kinder bis einschließlich 5 Jahre o Kinder, die noch nicht eingeschult sind o Schüler:innen bis einschließlich 17 Jahre, die an regelmäßigen Schultestungen teilnehmen (nicht während der Ferien) Das Muster-Hygienekonzept COVID-19 für die Amateurmusik in Baden-Württemberg sowie weitere wichtige Dokumente zu Schutzmaßnahmen finden Sie auch auf unserer Webseite unter: www.bdb-akademie.com/corona

 

2. Einladung zu den 10. Karlsruher Blasmusiktagen
Der Blasmusikverband Karlsruhe e.V. führt am 22. und 23. Oktober die 10. Karlsruher Blasmusiktage zum 3. Mal im Bürgerhaus in Linkenheim durch. Dieser Wettbewerb für Blasorchester steht allen Musikvereinen unseres Verbandes offen. Teilnahmeberechtigt sind auch Musikvereine anderer Verbände. Entsprechend den BDB-Richtlinien werden keine Pflichtstücke benannt, und der Wettbewerb steht auch Jugendorchestern zur Teilnahme offen. Am Abend des 22. Oktober planen wir die Wertung für die Kategorie „5-sehr schwer“. Anmeldeschluss ist der 18. September 2022. Das Anmeldeformular steht ab sofort auf der Homepage www.blasmusikverband-karlsruhe.de zum Download bereit. Fragen zum Wettbewerb gerne an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Tel.: 0721 955 46 36

 

3. Einladung zum 2. Dirigentenfrühschoppen Sonntag, 24. April 2022, 11:00 Uhr im Vereinsheim des MV „Echo“ Ubstadt, Mehrzweckhalle, Hebelstraße 2, 76698 Ubstadt Nachdem wir langsam den Weg zurück in die „Normalität“ finden, möchten wir – die Verbandsdirigenten – wieder einen Dirigentenfrühschoppen in Präsenz anbieten. Dazu laden wir alle Dirigenten und Jugenddirigenten unseres Verbandes ganz herzlich ein. Ziel dieses Treffens ist das gegenseitige Kennenlernen und ein zwangloser Austausch untereinander. Wir möchten aber auch wie beim letzten Mal Themen setzen und hoffentlich anregende Diskussionen darüberführen. Aus aktuellem Anlass stehen die Karlsruher Blasmusiktage im Oktober 2022 auf der Tagesordnung. Zusätzlich soll es um Fortbildungsangebote für Dirigenten gehen. Weitere Themenvorschläge sind natürlich herzlich willkommen. Da vielleicht am 24. April immer noch einzelne Coronaregeln in Kraft sind, und da wir zu dem Frühschoppen wieder ein Weißwurstfrühstück anbieten möchten, bitten wir um eine formlose Anmeldung per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Termine 12.03.22 Bläserjugend Seminar und Bläserjugend Hauptversammlung digital 20.03.22 BVK-Hauptversammlung digital 24.04.22 Dirigentenfrühschoppen Ubstadt 07.05.22 Seminar für das Vereinsverwaltungsprogramm ComMusic ganztägig in Hambrücken 21. und 22.05.22 Maikönigskonzerte SJBO im Bürgerzentrum Bruchsal 07.-10.06.22 BDB-Dirigierworkshop mit dem WCU Wind Ensemble (USA) https://www.blasmusikverbaende.de/termine/detailansicht/dirigierworkshop-2/show/


BVK Aktuell Nr. 39

Liebe Mitglieder, leider wird es mit der Pandemie-Entwicklung wieder aufwendiger und unsicherer Proben und Konzerte durchzuführen. Leider können wir ihnen die Entscheidung, ob Proben oder Konzerte stattfinden können nicht abnehmen, da es stark von den örtlichen Verhältnissen und dem Abwägen von Freude, Sicherheitsgefühl, Nutzen und Aufwand abhängig ist. Wir können sie nur mit den notwendigen Informationen versorgen.

1. Nach dem Abwägen aller Punkte haben wir uns entschieden die Dreikönigskonzerte des SJBO nicht am 5. und 6. Januar 2022 durchzuführen, sondern ins Frühjahr zu verschieben. Es ist uns außerordentlich schwer gefallen, nun zum zweiten Mal, die lange Tradition zu brechen.

2. Mitgliedsbeiträge 2021
Derzeit erstellt unser Verbandskassier die Beitragsrechnungen für 2021. Diese sollen bis zum 15.12.2021 wieder per Lastschrift eingezogen werden. Auch im Jahr 2021 haben wieder einige Banken fusioniert, was teilweise zu Änderungen der IBAN geführt hat. Bitte überprüfen Sie Ihre uns mitgeteilte Bankverbindung zur SEPA Lastschrift für die Beiträge und teilen Sie Erich Felleisen eventuelle Änderungen umgehend mit. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

3. Kostenfreie Coronatests
Der Bundesmusikverband Chor&Orchester (BMCO) hat in NEUSTART AMATEURMUSIK eine Teststrategie für alle Chöre, Orchester und Musikvereine in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt. Nach einmaliger und kostenfreier Anmeldung, Registrierung und Schulung können sich Personen im Ensemble zu Tester*innen ausbilden lassen. Nach Bestätigung durch das zuständige Gesundheitsamt stellt die Global Medical Intelligence Services GmbH allen Ensemble-Mitgliedern kostenlose Antigen-Schnelltests zur Verfügung. Damit kann die ACV-Teststrategie einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass sich alle Musizierende – geimpft oder genesen – vor den Proben und Konzerten zusätzlich testen. Das Angebot bildet einen wichtigen Baustein bei der flächendeckenden und kostenlosen Umsetzung der 2G-plus-Regel, zu der wir ausdrücklich raten. Mehr erfahren

4. Neue CoronaVO BW vom 24.11.21 - die wichtigsten Änderungen
• Neu eingeführt wurde eine Alarmstufe II. Diese gilt seit dem 23.11.21.
• In der Alarmstufe I gelten für Mitwirkende von Blasmusikensembles und Chöre bei Proben und Konzerten 2G+.
• In der Alarmstufe II gilt 2G+ für Mitwirkende und Besucher/innen. • Zur Überprüfung von Impf-, Genesenen- und Testnachweise müssen elektronische Anwendungen (z.B. CovPassCheck-App) verwendet werden, falls dies nicht technisch ausgeschlossen ist.
• In den beiden Alarmstufen gilt eine Kapazitätsgrenze von 50% für Besucher/innen. Mitwirkende werden nicht mitgezählt. Was gilt aktuell in der Alarmstufe II für die Amateurmusik?
• Für Proben und Konzerte gilt 2G+ (geimpft/genesen und zusätzlich aktueller Testnachweis (Antigentest max. 24 h, PCR-Test max. 48 h) für Musiker/innen und Besucher/innen). Wir möchten noch einmal auf die in „BDB aktuell KW 46“ vorgestellten Testmöglichkeiten hinweisen. Neben kostenlosen Bürgertests und Selbsttests unter Aufsicht vor Ort gibt es auch die Möglichkeit, Tests durch geschultes eigenes Personal durchzuführen (Weitere Infos zur „ACV-Teststrategie“ mit Online-Schulung und kostenlosen Antigen-Schnelltests: https://bundesmusikverband.de/kostenlosetests ).
• Für Gremiensitzungen (z.B. Mitgliederversammlungen, Vorstandssitzungen) gilt 3G.
• Schüler/innen unter 18 Jahren, die an den regelmäßigen Schultestungen teilnehmen, gelten weiterhin als getestet und dürfen an Proben und Konzerten teilnehmen. Wenn keine Testung stattgefunden hat, ist ein aktueller Antigentest durchzuführen.
• Für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der STIKO besteht und für Personen unter 18 Jahren, genügt ein Antigentest. Für Schwangere und Stillende gibt es seit 10.09.21 eine Impfempfehlung der STIKO, deshalb genügt bis zum 10.12.21 ein Antigen-Testnachweis.
• Weiterhin keine Abstandsverpflichtung, beim Musizieren möglichst große Abstände einhalten.
• In Innenräumen gilt grundsätzlich Maskenpflicht (außer beim Musizieren, Essen, Trinken). Aktualisiertes Muster-Hygienekonzept für alle Amateurmusikverbände in BW Aufgrund der neuen Fassungen der CoronaVO BW vom 15.09.21 (Fassung ab 24.11.21), der CoronaVO Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen vom 25.11.21 hat der BDB das Muster-Hygienekonzept angepasst. Im Anhang erhalten Sie die aktualisierte Version als PDF. Sie werden es in Kürze auch im Blog unter Aktuelles der neuen BDB-Webseite www.bdb-akademie.com finden. Inhaltliche Änderungen betreffen nur die „Matrix für Amateurmusik“ (Anlage zum Hygienekonzept). Darin sind die aktuell gültigen Regelungen aus der CoronaVO BW vom 24.11.21 abgebildet.

5. Deutsche Bläserjugend (DBJ): Alles muss raus - Rückwirkende Anmeldung für "Aufholpaket" möglich Vereine haben im Sommer viele Veranstaltungen mit und für Kinder und Jugendliche durchgeführt. Dafür gibt es die Möglichkeit, rückwirkend eine Förderung aus dem "Aufholpaket" zu erhalten! Vereine können und sollen weiterhin Maßnahmen, wie zum Beispiel Probenwochenenden, Ausflüge oder Freizeiten anmelden, die seit dem 1. August stattgefunden haben. Es gibt sehr gute Chancen, dafür Mittel zu erhalten. Infos für die Interessierten gibt es unter https://www.deutsche-blaeserjugend.de/index.php/aufholen Kontakt Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder +49 30 20074518.

 


BVK Aktuell Nr. 37

1. Kriterienkatalog für die KSK-Abgabepflicht

Die BDMV informiert: die KSK hat einen Katalog zur Verfügung gestellt, welchem die Kriterien einer Abgabepflicht zu entnehmen sind. Diesen erhalten Sie zur Kenntnis anbei.

2. Auf Grundlage der neuen Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport BW gilt ab Freitag 05.11.2021 folgende Regelung auch für die Amateurmusik BW:

• Für nicht-immunisierte Lehrkräfte in der Amateurmusik BW werden täglich Antigen-Schnelltests benötigt!

Für nicht-immunisierte Lehrkräfte, Dozenten und jegliche sonstige Unterrichtende ist in allen Stufen ein Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt) ausreichend. Der Antigen-Schnelltest darf nicht als häuslicher Eigentest erfolgen, sondern als
• Testnachweis einer zugelassenen Teststelle
• Selbsttest vor Ort unter Aufsicht einer weiteren volljährigen Person, die die ordnungsgemäße Durchführung sowie das Testergebnis bestätigt.

Erziehungsberechtigte müssen bei kurzfristigen Aufenthalten im Innenbereich keinen Testnachweis vorlegen.

Schüler*innen mit Schülerausweis gelten weiterhin als getestet.

Für nicht-immunisierte erwachsene Schüler*innen ist in der Warnstufe ein PCR-Test erforderlich (Ausnahmen siehe CoronaVO §5).

Siehe auch: Aktuelle Änderungen der CoronaVO Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen vom 5. November 2021:
https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-musikschulen

Ausnahmen siehe CoronaVO §5 https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/211028_Auf_einen_Blick_DE_01.pdf

• Weiterhin keine Abstandsverpflichtung in den Vereinen und Chören der Amateurmusik Nach wie vor gibt es auch in der Warnstufe keine! Abstandsverpflichtung in den Proben und Konzerten der Amateurmusik. Lediglich innerhalb des Unterrichtens gilt lt. CoronaVO Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen eine Abstandsvorgabe von 2m beim Unterrichten.
• PCR-Testverpflichtung für Nicht-Immunisierte in den Vereinen und Chören der Amateurmusik BW Wir melden uns in den nächsten Tagen nochmals zu diesem Thema

3. Blasmusik ab sofort frei zugänglich und unbeschränkt abrufbar Die November-Ausgabe der blasmusik ist da! Lesen Sie jetzt in der neuen Ausgabe der BDB-Zeitschrift alles Wissenswert über die BDB-Herbstklausur und erfahren Sie, welche Themen aktuell die BDB-Bläserjugend und den BDB-Musikbeirat beschäftigen. Darüber hinaus erhalten Sie Praxistipps zu den Themen Kommunikation und Motivation in Verband und Verein. Unter https://epaper.blasmusix.de ist die blasmusik ab sofort frei zugänglich und unbeschränkt abrufbar.

 


BVK Aktuell Nr. 36

Liebe Mitglieder,

anbei zwei wichtige Informationen zu Transparenzregister und Musterhygienekonzept.

1. Aktuell werden Briefe vom Transparenzregister versandt . Ein Antrag auf Gebührenbefreiung kann nunmehr mittels des angehangenen Antragsformulars einfach gestellt werden. Wenn - wie in dem angehangenen Antragsformular vorgesehen - im Antrag auf Gebührenbefreiung die Verfolgung der nach den §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung steuerbegünstigten Zwecke versichert wird und das Einverständnis darüber erklärt wird, dass die registerführende Stelle beim Finanzamt eine Bestätigung der Verfolgung dieser steuerbegünstigten Zwecke einholen darf, bedarf es keiner weiteren Nachweise mehr im Hinblick auf die Bescheinigung der Verfolgung eines steuerbegünstigten Zweckes (vgl. § 24 Abs. 1 Sätze 2, 3 GwG). Im Falle der Inanspruchnahme einer Gebührenbefreiung sollte das ausgefüllte Antragsformular unterschrieben an die registerführende Stelle des Transparenzregisters zurückgesandt werden. Die Gebührenbefreiung wird dann dort geprüft und vermerkt, so dass Sie in Zukunft keine Gebührenbescheide mehr erhalten. Wir möchten Ihnen empfehlen, das Formular ausfüllen. Ein jetziges Ausfüllen des Formulars bedeutet, dass zukünftig kein Aufwand für die Vereine mehr notwendig ist. Bei Fragen können Sie sich gerne an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 0800 12 34 340 wenden.

2. In der Anlage finden Sie das aktualisierte Musterhygienekonzept. In der nächste Woche wird wahrscheinlich die Warnstufe erreicht, dann ist 3G nur noch mit PCR-Test möglich ist. Wir sind zwar im Moment zwar an einer Gleichstellung mit dem beruflichen Umfeld bemüht, sehen aber hierbei keine schnelle Lösung. Umso einfacher wäre es, wenn alle, bei denen eine Impfung möglich ist, auch geimpft sind.

 


BVK Aktuell Nr. 32

Liebe Mitglieder,

langsam ist wieder vieles möglich, doch für die Blasmusik hat sich leider nicht viel geändert.

1. Das beiliegende Musterhygienekonzept wurde entsprechend angepasst.

 

Weiterhin möchte ich nochmal an die Fördermöglichkeiten erinnern:

 

2. „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ anmelden. Das Programm soll in der zweiten Jahreshälfte 2021 und im Jahr 2022 Kindern und Jugendlichen ermöglichen, Versäumtes nachzuholen. Gefördert werden können z.B. Ferien- und Wochenendfreizeiten, Proben- und Orchesterfahrten, Ausflüge oder Schnuppertage, auch Kurse für Jugendleiter*innen. Die Maßnahmen müssen mindestens einen Tag (6 Zeitstunden) dauern. Der Förderzeitraum dieser Runde geht vom 1. August bis zum 30. November 2021. Für die Anmeldung einer Maßnahme nutzen Sie bitte das Online-Formular.

 

3. Die Antragsrunde der zweiten Förderrunde des Hilfsprogramms IMPULS für Amateurmusikensembles in ländlichen Räumen startet am 26. Juli 2021. Anträge können bis zum 15. Oktober 2021 online eingereicht werden. Der Zugang zu der Antragsplattform wird hierfür ab dem 26. Juli auf der BMCO Internetseite IMPULS frei geschaltet werden. Die Projekte der zweiten Förderrunde können in der Zeit vom 1. Januar 2022 bis zum 15. Oktober 2022 realisiert werden.

 


BVK Aktuell Nr. 31

Liebe Mitglieder,

das Musikleben normalisiert sich in den Sommermonaten wieder etwas und auch unser JMLA-Sommerlehrgang, der am nächsten Montag mit stark reduzierter Belegung beginnt, lässt etwas aufatmen. Schön ist auch, dass im Moment die finanzielle Förderung des Bundes gerade so sprudelt. Hierbei ist immer kreativität bei der Antragstellung und Schnelligkeit gefordert.

1. Ab sofort können Sie bei der Deutschen Bläserjugend Zuschussbedarfe aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ anmelden. Das Programm soll in der zweiten Jahreshälfte 2021 und im Jahr 2022 Kindern und Jugendlichen ermöglichen, Versäumtes nachzuholen. Gefördert werden können z.B. Ferien- und Wochenendfreizeiten, Proben- und Orchesterfahrten, Ausflüge oder Schnuppertage, auch Kurse für Jugendleiter*innen. Die Maßnahmen müssen mindestens einen Tag (6 Zeitstunden) dauern. Der Förderzeitraum dieser Runde geht vom 1. August bis zum 30. November 2021.

Für die Anmeldung einer Maßnahme nutzen Sie bitte das Online-Formular. Ab der Onlineschaltung des Formulars gilt das Windhundprinzip für die Verteilung der Gelder. (Für 2022 wird es noch einmal weitere Mittel geben.) Melden Sie bitte pro Tag nur eine Maßnahme an. Weitere Meldungen desselben Trägers vom selben Tag werden nicht berücksichtigt. Möchten Sie mehrere Maßnahmen anmelden, könnt Sie dies sukzessive an darauffolgenden Tagen tun. Wir möchten möglichst vielen Vereinen ein Chance geben, mindestens eine Maßnahme fördern zu lassen.

Weitere Förderbedingungen erfahrt Sie zu Beginn des Anmeldeprozesses. Lesen Sie diese bitte gründlich durch. Eine Programmbeschreibung gibt es unter https://aufholen.deutsche-blaeserjugend.de .

Am kommenden Mittwoch, dem 04. August 2021 um 19:30 Uhr bieten wir eine weitere Info-Veranstaltung via Zoom an, um Fragen zu Förderung, Antragstellung und Abrechnung zu besprechen.

2. Verfünffachung der Bundesmittel für Kompetenznetzwerk und Projektförderung im Programm NEUSTART AMATEURMUSIK

Für das erfolgreiche Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK des Bundesmusikverband Chor & Orchester (BMCO) stellt Kulturstaatsministerin Monika Grütters weitere 8,9 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm NEUSTART KULTUR bereit. Gut dreiviertel der zusätzlichen Mittel fließen in die Direktförderung von Amateurmusik-Ensembles, mit dem übrigen Anteil kann das NEUSTART-Kompetenznetzwerk seine viel geschätzte Grundlagen-, Beratungs- und Vertretungsarbeit für die gesamte Amateurmusikszene in Deutschland um weitere zwölf Monate fortsetzen. Hier werden nun zuerst ca. 300 nicht berücksichtigte Projekte aus der 1. Ausschreibungsstufe berücksichtigt und im Januar 2022 erfolgt die Ausschreibung für die 2. Stufe. 3. Die Antragsrunde der zweiten Förderrunde des Hilfsprogramms IMPULS für Amateurmusikensembles in ländlichen Räumen startet am 26. Juli 2021. Anträge können bis zum 15. Oktober 2021 online eingereicht werden. Der Zugang zu der Antragsplattform wird hierfür ab dem 26. Juli auf der BMCO Internetseite IMPULS frei geschaltet werden. Die Projekte der zweiten Förderrunde können in der Zeit vom 1. Januar 2022 bis zum 15. Oktober 2022 realisiert werden.

Nutzen Sie diese einmaligen Möglichkeiten Bundesförderung für Ihre wertvolle Arbeit zu bekommen.




BVK Aktuell Nr. 29

Liebe Mitglieder,

mit großen Schritten kommt der mögliche Probebetrieb immer näher. Hierzu senden wir Ihnen heute wichtige Informationen für eine sichere Probe.

 

1. Anbei erhalten Sie das aktuelle BDB-Musterhygienekonzept sowie zusätzliche Hinweise und neue BDB-Vorlagen für den zukünftigen Probealltag. Wir haben das BDB-Konzept sowohl mit dem Blasmusikverband Baden-Württemberg (BVBW) als auch mit der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV) intensiv abgestimmt. Mit der BDB-Teststrategie für unsere Orchester und Jugendkapellen haben wir ein Konzept entwickelt, welches mit möglichst reduziertem Aufwand umzusetzen ist, da sehr viele Schülerinnen und Schüler in den allgemeinbildenden Schulen regelmäßig getestet werden. Diesen Sachverhalt haben wir im vorliegenden Konzept für die Orchesterarbeit aufgenommen. Mit der aktuell gültigen Testverordnung für den Einzel- und Gruppenunterricht in Baden-Württemberg ist der BDB keinesfalls einverstanden. Wir kämpfen aktuell für eine Aufnahme unseres BDB-Konzeptes in der Verordnung, so dass schulisch stattfindende Tests auch für den Instrumentalunterricht Gültigkeit besitzen. So kann es unserer Meinung nach nicht sein, dass unsere Schülerinnen und Schüler einen zusätzlichen Testnachweis für den Einzel- und Gruppenunterricht am Nachmittag erbringen müssen, wenn sie diesen im schulischen Alltag vormittags schon erbracht haben. Zusammen mit dem Landesverband der Musikschulen BW versuchen wir diesen Sachverhalt so schnell wie möglich zu verbessern. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen diesbezüglich informieren. Sollten Sie Rückfragen zu unserem Musterhygienekonzept haben, senden Sie diese bitte per Mail an unsere Mitarbeiterin Annalena Groß - Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

2. Vor einigen Wochen als die Inzidenzen noch nicht so erfreulich waren hatten wir vom BDB schon ein Modellprojekt für unsere Proben- und Konzerttätigkeit beantragt. Jetzt wurde es endlich mit anderen Modellprojekten vom Sozialministerium genehmigt. Im gleichen Bereich laufen auch die Modellprojekte in Ettlingen und Achern, deren Erkenntnisse zusammengeführt werden. Auch wenn die momentane Situation diese nicht unbedingt notwendig macht wollen wir damit schon für eine evt. Verschlechterung im kommenden Herbst/Winter Grundlagen schaffen um unsere Arbeit auch dann weiterführen zu können. Informationen hierzu werden im Moment gerade erstellt.

3. Die Diskussion über das für uns zuständige Ministerium hat sich zum guten gewendet, so dass wir höchstwahrscheinlich doch beim Wissenschaftsministerium bleiben und unsere vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den bisherigen Partnern weiterführen können.

Beginnen Sie wieder mit den Proben und der Konzertplanung aber seien Sie weiter vorsichtig, halten Sie die Regeln ein und haben Sie wieder Spass beim gemeinsamen Musizieren.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Weber




BVK Aktuell Nr. 28

1. Neue Corona-Verordnung des Landes macht Open-Air-Kultur bei sinkender Inzidenz ab sofort möglich - Auftakt mit bis zu 100 Teilnehmer*innen unter freiem Himmel Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes werden lang ersehnte Öffnungsschritte aus dem Lockdown auch für die Kultur möglich. Sofern es die Inzidenzzahlen des jeweiligen Stadt- oder Landkreises zulassen, sind im ersten Schritt Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern möglich, in der dritten Stufe auch größere Open Air Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen im Publikum.

Die ab heute (14. Mai) gültige Corona-Verordnung sieht für Kreise mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern einen dreistufigen Öffnungsplan auch für Kulturveranstaltungen vor:

Öffnungsstufe 1:

Bei einem stabilen Inzidenzwert im jeweiligen Stadt- oder Landkreis von unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen gilt:

• Kulturveranstaltungen im Freien sind wieder möglich. Dies schließt auch Proben und Aufführungen der Breitenkultur mit ein. Maximal zulässig sind 100 Besucher und Besucherinnen im Freien, wobei der Veranstalter weiterhin dafür zu sorgen hat, dass die erforderlichen Abstände eingehalten werden können.

• Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungshäuser und Gedenkstätten dürfen öffnen, jetzt ohne Voranmeldung. Die zulässige Besucherzahl liegt bei einer Person pro 20 Quadratmeter Publikumsfläche.

• Gleiches gilt für Bibliotheken und Archive. Sie dürfen bei einer Inzidenz von über 100 bei vorheriger Terminbuchung und Besucherbegrenzung (40 qm pro Person) auch weiterhin geöffnet bleiben.

Öffnungsstufe 2:

Zwei Wochen nach dem ersten Öffnungsschritt und bei einer weiter stabilen Inzidenzlage unter 100 mit sinkender Tendenz.

• Jetzt können Kulturveranstaltungen mit bis zu 100 Besucherinnen und Besuchern auch in Innenräumen stattfinden.

• Open Air sind dann bis zu 250 Personen im Publikum erlaubt.

Öffnungsstufe 3:

Nochmals zwei Wochen später und bei weiter stabilen Inzidenzwerten unter 100 mit sinkender Tendenz gilt:

• In Innenräumen dürfen Kulturveranstaltungen mit bis zu 250 Besucher und Besucherinnen stattfinden.

• Open Air sind Veranstaltungen bis zu 500 Personen im Publikum erlaubt.

Generell ist für alle Öffnungsstufen vorgesehen, dass für den Zutritt zu allen Kunst- und Kultureinrichtungen und deren Veranstaltungen sowie Proben, aber auch im Museums- und Bibliotheksbereich ein tagesaktueller negativer Test-, ein Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt werden muss. Es besteht weiterhin die Pflicht zur Datenerhebung und zum Tragen einer medizinischen Maske. Abstands- und Hygieneregeln gelten weiter.

Im Einvernehmen mit dem Sozialministerium können die zuständigen Behörden in einem Stadt- oder Landkreis Modellvorhaben zulassen. Inzidenzwerte auf Ebene der Stadt- und Landkreise maßgeblich

Maßgeblich für die Öffnungsschritte sind die Inzidenzwerte auf Ebene der Stadt- und Landkreise. Die jeweilige Stufe wird vom zuständigen Gesundheitsamt bekanntgemacht. Lag ein Stadt- und Landkreis bereits vor Inkrafttreten der Änderungen bereits fünf Tage lang unter der Inzidenz von 100, wird dies ebenfalls vom zuständigen Gesundheitsamt bekanntgegeben. Hygienekonzepte für die Mitgliedsvereine im BDB

Auf der Grundlage der nun vorliegenden neuen Corona-Verordnung wird der BDB umgehend die Hygienekonzepte aktualisieren und den Vereinen zur Verfügung stellen. Bezüglich weiterer Details zum Instrumentalunterricht und zum Gruppenunterricht steht der BDB in direktem Gespräch mit dem Wissenschaftsministerium.



2. Neue Beratungshotline bei IMPULS www.bundesmusikverband.de/impuls

Noch bis 30. Mai für Fördersummen bis zu 15.000 Euro bewerben! Aufgrund zahlreicher An- und Nachfragen zum Förderprogramm IMPULS haben wir eine Beratungshotline eingerichtet. Ab sofort steht das Projektteam unter der Ruf-Nr. 07425-328806-50 telefonisch zur Verfügung, um Antragsteller*innen im Vorfeld unterstützen und beraten zu können. Die Sprechzeiten lauten wie folgt: Mo, Di, Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Mi, Fr: 8:00 - 20:00 Uhr



3. Neuer Koalitionsvertrag setzt Zeichen zur Stärkung der Amateurmusik in Baden-Württemberg

Grün-Schwarz will die Pauschale zur Förderung der Chorleiter*innen und Dirigent*innen in den Amateurmusikvereinen erhöhen. Das Präsidium des Landesmusikverbandes Baden-Württemberg (LMV) freut sich, dass die neue grün-schwarze Landesregierung der Breitenkultur im Koalitionsvertrag einen Abschnitt mit dem Titel „Kultur in der Breite stärken“ widmet. In dem jüngst veröffentlichten Koalitionsvertrag heißt es, dass die Chorleiter- und Dirigentenpauschale für Chor- und Blasmusikvereine „in Etappen weiter erhöht“ werden soll. Bei der Förderung wolle sich die Landesregierung „künftig an der Zahl der Ensembles orientieren“. Bisher wird die Förderung auf Grundlage der rund 6.300 im LMV organisierten Vereine berechnet. Da in den Vereinen über 12.000 Ensembles aktiv musizieren, würde die Änderung der Berechnungsgrundlage eine Verdopplung der Fördersumme bedeuten. Mit der Erhöhung der Chorleiter- und Dirigentenpauschale hat der LMV ein seit Langem und intensiv verfolgtes Ziel erreicht. Dass die Forderung nun in den Koalitionsverhandlungen Gehör gefunden hat, wertet der LMV als Erfolg. „Es ist ein wichtiges und wertschätzendes Signal der Landesregierung gegenüber der Amateurmusik in Zeiten der Pandemie“, heißt es in der Pressemeldung des LMV.




BVK Aktuell Nr. 24

Liebe Mitglieder,

bei unserer digitalen Hauptversammlung am vergangenen Sonntag habe ich schon einige der nachfolgenden Themen angesprochen. Ich bedanke mich bei den anwesenden Mitgliedsvereinen für die Teilnahme, kann es aber überhaupt nicht verstehen, dass 25% unentschuldigt nicht teilgenommen haben. Unsere Gemeinschaft sollte nicht einseitig ausgenutzt werden, sondern lebt von dem Miteinander. Darüber sollten sich die Verantwortlichen der abwesenden Mitgliedsvereine einmal Gedanken machen. Nichts desto trotz sehen wir es als unsere Pflicht an wichtige Informationen an alle weiter zu geben. Auch wenn die Perspektive der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz nicht sehr ermutigend ist, gibt es doch erfreuliches zu berichten.

1. Die 2. Corona-Sonderförderung des Landes ist nun doch schneller bei uns angekommen als erwartet. Der Zuschuss setzt sich wie folgt zusammen:
€ 800,00 für Vereine mit bis zu 30 aktiven Mitgliedern
€ 1.100,00 für Vereine mit bis zu 100 aktiven Mitgliedern
€ 1.400,00 für Vereine mit mehr als 100 aktiven Mitgliedern
Die Auszahlung an die Mitgliedsvereine wird unser Verbandskassier Erich Felleisen bis 31.03.21 veranlassen.

2. Impfung und Impfbescheinigung für freiberufliche Lehrkräfte und Dirigentinnen/Dirigenten in der Jugendarbeit Auch wenn es aktuell kaum Impftermine gibt und die Impfstoffe teilweise in der politischen und gesellschaftlichen Diskussion stehen, bitten wir Sie, diese Mail nebst Anlage an Ihre Lehrkräfte und Dirigentinnen/Dirigenten weiterzuleiten. In der aktuellen Situation können wir jedoch nicht garantieren, dass es nicht auch Fälle geben wird, die bei den Impfzentren abgelehnt werden. Mit einer vom Musikverein unterschriebenen beiliegenden Bescheinigung (Vordruck des SM oder auf der Website des SM BW) können auch freiberufliche Lehrkräfte und Dirigentinnen/Dirigenten einen Impftermin vereinbaren. Als Nachweis dient die vom auftraggebenden Verein unterschriebene Bescheinigung (s. Anlage) sowie eventuell zusätzlich eine Kopie des Unterrichtsvertrages/Auftrages des Vereines. Dienlich kann auch die Vorlage eines Hochschuldiploms mit pädagogischer Ausrichtung oder die Information, wie viele Kontakte man durch eine reguläre Unterrichtstätigkeit in Präsenzform wöchentlich hat, sein. Da Musikvereine instrumentalschulische Angebote für Kinder- und Jugendliche anbieten, wird empfohlen auf beiliegendem Formular bei einer Ausstellung durch den Musikverein Punkt 4 – „schulische Einrichtung“ anzukreuzen und handschriftlich „Musikunterricht in der Kinder- und Jugendhilfe“ zu ergänzen.

Bitte kommunizieren Sie bei den Impfzentren unbedingt folgenden Sachverhalt: Da der BDB und somit alle BDB-Mitgliedsvereine eine anerkannte Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 4 Jugendbildungsgesetzt ist/sind, besteht für haupt- und nebenberufliche Lehrkräfte sowie für haupt- und nebenberufliche Dirigentinnen und Dirigenten ein berechtigter Impfanspruch. Diesen Status können Sie gegenüber den Impfzentren deutlich kommunizieren.

Impfberechtigt sind zudem nach der Information des Kultusministeriums BW neben Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern auch Mitarbeitende an Schulen mit unmittelbarem Kontakt zu Kindern bzw. Schülerinnen und Schülern. Somit auch Lehrkräfte/Gruppenverantwortliche in Kooperationsmaßnahmen Schule-Verein, SBS-Maßnahmen im Rahmen entsprechender Bildungskooperationen von Musikvereinen mit Kitas, die fortgeführt werden sollen. Auch für diese Personen besteht die Möglichkeit einer vorzeitigen Impfung. Zudem können alle Personen aus den Musikvereinen, die in Kooperationen mit Kindertageseinrichtungen, allgemeinbildenden Schulen oder Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren tätig sind und sich gerne zeitnah impfen lassen wollen, über die dafür eingerichteten Online-Portale einen Impftermin vereinbaren. Eine Bescheinigung als Nachweis über das entsprechende Aufgabengebiet und die entsprechende Tätigkeit muss am Impftag vorgelegt werden.

3. Der BDB und die BDB Musikakademie haben in den letzten Wochen auf Grundlage von CO2-Messungen, die das Institut für Musikermedizin Freiburg (FIM) in der BDB-Akademie Staufen mit dem Blasorchester Orchestergemeinschaft Seepark durchgeführt hatte, ein konkretes Öffnungsmodell für das Musizieren in geschlossenen Räumen erstellt. Dieses Modell wurde vom Landesmusikverband BW mit einstimmiger Unterstützung aller Mitgliedsverbände (Instrumentalverbände und Chorverbände) in einem Antrag an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst BW zur Prüfung gesandt. Wichtig war dem BDB bei der Entwicklung dieses Öffnungsmodells, dass die verschiedenen Situationen in unseren Musikvereinen von Instrumentalunterricht und Ensembleproben bis hin zu Orchesterproben und Konzerten in einem Gesamtmodell gespiegelt werden. Es reduziert die Komplexität der Gesamtthematik „Covid19“ auf ein praktikables und umsetzbares Instrument. Da sicherlich über 90% der Musikvereine in ihren Proberäumen keine Lüftungsanlage besitzen und somit lediglich eine klassische Belüftungsmöglichkeit (Fensterlüftung) zur Verfügung steht, haben wir uns bei den Messungen in der BDB-Akademie insbesondere auch auf Räume ohne RLT-Anlage konzentriert. In diesen wurden mit verschiedenen Instrumentengruppen und Ensemblegrößen gemessen und die Ergebnisse analysiert. Auf Grundlage dieser Ergebnisse sieht unser Modell für geschlossene Räume vor, dass Veranstalter wahlweise entweder über CO2-Messung oder über Nachweis (Testung oder Impfung) Veranstaltungen (Unterricht/Proben/Konzerte) jeder Art in Abhängigkeit eines Inzidenz-Stufenplans durchführen dürfen. Auch wenn das Thema „Testung/Impfung“ aktuell im Fluss ist, kann dies schon in den nächsten Monaten von wichtiger Relevanz sein. Diese beiden Möglichkeiten erscheinen aktuell die zielführendsten und machbarsten Methoden zu sein, um die Musikkultur möglichst schnell und großflächig zu öffnen.

Unser Vorschlag vermeidet pauschale Verbote und würde eine Öffnung von Unterricht und Orchesterprobe bis hin zu Konzerten regional gleichermaßen ermöglichen. Zudem stärkt das Modell die Eigenverantwortung und vertraut auf funktionierende Eigenkontrolle der Verantwortlichen vor Ort.Wir sind der Meinung, dass viele der bisher eingeschlagenen Wege immer öfter an ihre Grenzen kommen und unsere Vereine dringend eine einheitliche und verlässliche Öffnungsstruktur benötigen.Es werden aktuell insbesondere auch in der Musikkultur diejenigen bestraft, die sich an alle Regeln halten und nachweislich nicht zu vermehrten pandemischen Entwicklungen beigetragen haben. Mit unserem Entwurf versuchen wir eine neue Ausrichtung innerhalb des Kultur-Lockdowns in BW in Gang zu bringen.

3. Antworten der GEMA zu Fragen der webbasierten Musiknutzung. Vielen Dank an Alexander Knam, der sich darum gekümmert hat.

Zunächst kommt es darauf an, auf welcher Plattform Sie Konzerte streamen möchten. Hier gibt es Unterschiede:
Musiknutzungen über YouTube, Facebook, Instagram, etc. (und weitere Rechte)
Die GEMA lizenziert grundsätzlich den Betreiber einer Webseite bzw. einer Plattform, von der aus Musikinhalte angeboten werden. Wenn Sie Inhalte lediglich über ein Benutzerkonto auf einer Plattform (wie Facebook oder YouTube) einstellen, sind Sie nicht Plattformbetreiber. Für alle Nutzungen, bei denen die Inhalte mit GEMA Werken über YouTube, Facebook, Instagram, etc. öffentlich zugänglich gemacht werden, rechnen wir die Vergütung derzeit mit den Betreibern direkt ab. So auch, wenn Sie Livestreaming anbieten und darüber keine zusätzlichen Einnahmen insbesondere aus Ticketverkäufen, Crowdfunding, Spenden oder anderen Endnutzerentgelten generiert werden. Sollten Einnahmen generiert werden, so ist eine Lizenz in unserem Lizenzshop unter https://online.gema.de/lipo/online zu erwerben.

Musiknutzungen auf der eigenen Homepage
Wenn Sie Ihre Konzerte auf Ihrer eigenen Homepage veröffentlichen und/oder zum Download zur Verfügung stellen, erfolgt eine Lizenzierung für die öffentliche Wahrnehmbarmachung nach dem Tarif VR-OD 10 über die GEMA. Mit dem BDB haben wir über den Pauschalvertrag keine Online-Rechte vereinbart. Auf Grund der Corona-Situationen sehen wir diese aber über den Pauschalvertrag abgegolten. Das heißt, so lange wie keine Konzerte in Präsenz stattfinden dürfen, brauchen Sie eine Online-Nutzung auf der Homepage nicht extra lizenzieren. Sobald aber Präsenz wieder möglich ist, müssen Sie die entsprechende Lizenz erwerben. Zu beachten ist aber hierbei, dass Sie unabhängig von der Lizenzierung durch die GEMA, weitere gegebenenfalls nötige Rechte direkt bei den Berechtigten einholen müssten. Beispielhaft seien hier das Leistungsschutzrecht (Label) bei der Verwendung von Originalaufnahmen und das Filmherstellungs-/Bearbeitungsrecht (i.d.R. Musikverlag) - Videos genannt. Zu diesen Rechten können wir leider keine weiterführende Beratung anbieten, da wir diese Rechte nicht wahrnehmen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Welche Rechteinhaber an den Werken beteiligt sind, erfahren Sie mit unserer Repertoiresuche unter https://online.gema.de/werke/search.faces Suchen Sie mithilfe der Kriterien Titel + Urheber/Verlag oder der Werknummer. Die Kontaktinformationen werden mit Klick auf die rot hinterlegte Beteiligtenrolle angezeigt.

Diese Online-Konzerte müssen Sie, auch wie normale Konzerte, melden und die entsprechenden Musikfolgen einreichen. Bitte vermerken Sie bei der Meldung, dass es sich um ein Online-Konzert handelt. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.gema.de/aktuelles/news/informationen-zu-streaming-konzerten/


BVK Aktuell Nr. 23

Liebe Mitglieder,

den Öffnungsschritten des Bundes ist nun Baden-Württemberg weitgehend gefolgt und bietet auch für uns wieder eine Perspektive. Heute erreichte uns folgende Mitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst BW, die zumindest die nachstehend aufgeführte Öffnung innerhalb des Instrumentalunterrichts ermöglicht.

1. In Folge der Bund-Länder-Beschlüsse vom 3. März 2021 wurde die Corona-Verordnung geändert. Aufgrund einer derzeit landesweiten 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner von deutlich unter 100 werden damit landesweit die im Bund-Länder-Beschluss vorgesehenen Öffnungsschritte 1 bis 3 umgesetzt. Vorrangiges Ziel ist und bleibt es weiterhin, die Anzahl der Kontakte soweit möglich zu reduzieren und die Regeln einzuhalten, um die Verbreitung des Virus weiter einzudämmen und einen Wiederanstieg aufgrund der Mutationen zu verhindern. Stellt das zuständige Gesundheitsamt in einem Land- oder Stadtkreis im Rahmen einer regelmäßig durchzuführenden Prüfung eine seit fünf Tagen in Folge konstante Sieben-Tages-Inzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner fest, so gilt für den jeweiligen Land- oder Stadtkreis ab dem Tag nach der Bekanntmachung folgende Regelung:

• Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen für Einzelunterricht und Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist wieder erlaubt. Das gilt auch für den entsprechenden Unterricht der Musikvereine.

Zugleich wird mit der neuen Corona-Verordnung eine „Notbremse“ eingeführt: Sie sieht für Regionen mit über 100 zu 100.000 Neuinfektionen vor, dass die bis zum 7. März 2021 geltenden Einschränkungen, insbesondere die privaten Kontaktbeschränkungen und Betriebsschließungen für den Kundenverkehr, wiederhergestellt werden und eine Ausgangsbeschränkung für die Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr greift. Gemäß dem Bund-Länder Beschluss vom 3. März 2021 sind abhängig vom Infektionsgeschehen frühestens zum 22. März 2021 Öffnungsschritte in weiteren Bereichen, insbesondere für Kultureinrichtungen möglich. Die Landesregierung bereitet entsprechende Schritte für die Kunst- und Kultureinrichtungen, insbesondere Theater-, Opern- und Konzerthäuser, Kinos, für Kulturveranstaltungen und die Breitenkultur vor. Die CoronaVO vom 07.03.2021 finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

2. Unterstützung für die Vereine der Breitenkultur aus dem Soforthilfeprogramm des Landes: 2. Runde Laut Mitteilung des Wissenschaftsministeriums erhalten die rund 9 000 Vereine der Breitenkultur erneut einen Sonderzuschuss aus dem Soforthilfeprogramm des Landes. Und zwar nach dem letztjährigen Schlüssel: Vereine mit bis zu 30 aktiven Mitgliedern erhalten 800 Euro Vereine mit bis zu 100 Aktiven erhalten 1.100 Euro Vereine mit mehr als 100 Aktiven erhalten 1. 400 Euro. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt wieder über die Landes- und Regionalverbände erfolgen und hoffen, dass es wieder so aufwandsarm durchgeführt werden kann. Sobald das Verfahren geklärt ist werden wir es mitteilen. Wir alle wissen, dass dieses Geld ein Tropfen auf den heißen Stein darstellt und für viele große Vereine, die jährlich ganz andere Summen bewegen und in die Nachwuchs- und musikalische Bildungsarbeit investieren, lediglich symbolischen Charakter hat. Dennoch hoffe ich sehr, dass Sie sowohl die Förderung des Landes als auch unsere vielfältigen Initiativen als positive Zeichen werten, die Ihnen Mut und Hoffnung machen.

3. Neustart Amateurmusik Bewerbungsstart für Projektförderungen Bis zum 31. März 2021 können sich Musikensembles mit einem NEUSTART-Projekt um eine Förderung von 2.000 bis max. 10.000 Euro bewerben. Gefördert werden Vorhaben, die in Pandemiezeiten ermutigend und beispielgebend für andere Ensembles wirken. Ziel der Projektförderung ist die Wiederbelebung der amateurmusikalischen Arbeit, insbesondere des Proben- und Konzertbetriebs. Alle Ergebnisse sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um als Beispiel zu dienen.

Optional kann die Förderung einer Zukunftswerkstatt beantragt werden. Das Angebot der Zukunftswerkstatt richtet sich an Chöre und Orchester, die durch den langen Lockdown bspw. von massivem Mitgliederschwund betroffen oder krisenbedingt nicht in der Lage sind, antragsreife Projektideen einzureichen. Im Rahmen eines moderierten Tages-Workshops können Ensembles mit methodisch geschulten Trainer*innen gezielt an Lösungsstrategien für den musikalischen Wiedereinstieg arbeiten.

Zusätzliche Informationen finden sie unter www.bundesmusikverband.de/neustart.


BVK Aktuell Nr. 22

Liebe Mitglieder,

Weihnachten, Jahreswechsel und Fastnacht waren dieses mal musikalisch sehr ruhig. Das können wir von unserer Verbandsarbeit nicht sagen, denn an vielen Stellen wurde dafür gekämpft, dass die Amateurmusik nicht ganz in Vergessenheit gerät. So gibt es heute wieder einmal aktuelle Informationen, die auch gerne an ihre Mitglieder weitergegeben werden können.

1. Transparenzregister
Im Moment erhalten viele Vereine die Rechnungen für die Jahre 2018 und 2019. Diese sind gerechtfertigt und sollten bezahlt werden. Falls sie im letzten Jahr noch die Freistellung für 2020 beantragt hatten, darf 2020 nicht darauf erscheinen. Eine Zusammenfassung des Sachverhaltes legen wir in aktualisierter Form nochmals bei.

2. der Blasmusiker
In den letzten Wochen haben wir dem Blasmusiker ein neues Outfit und ein paar neue Inhalte gegeben. Eine Rubrik möchte ich Ihnen ganz besonders ans Herz legen und sie bitten uns Ihre Geschichten in "Mein schönstes Blasmusikerlebnis" zu erzählen. Da es im Moment schwierig ist den Blasmusiker zu verteilen, legen wir diesen auch als PDF bei, damit Sie ihn digital leichter an ihre Mitglieder bringen können. Alle Ausgaben sind aber auch auf unserer Homepage unter: Der Blasmusiker - aktuelles Jahr abgelegt.

3. Neustart Amateurmusik
In dem Förderprogramm Neustart Amateurmusik ist ein Netzwerk aufgebaut worden um Sie mit Informationen zu versorgen, aber auch entsprechende Lobbyarbeit zu betreiben. Hier konnte schon ein kleiner Erfolg erzielt werden, denn in den diskutierten Öffnung Szenarien ist nun explizit die Amateurmusik berücksichtigt. Näheres können Sie der beiliegenden Pressemitteilung entnehmen.

4. Hilfen von der Sparkassenversicherung
Mit der Sparkassenversicherung konnte die BDMV ein großes Hilfspaket schnüren, das alle bei der SV versicherten Vereine, aber auch die zuständigen Verbände in dieser schwierigen Zeit unterstützt. Dies beinhaltet ein Gesamtfördervolumen von 500.000 EURO. Näheres können Sie der beiliegenden Pressemitteilung entnehmen.

5. GEMA-Gebühren
Im Moment sind natürlich viele Vereine damit beschäftigt sich digital in Szene zu setzen. Anbei eine kleine Übersicht was beim Online-stellen zu beachten ist.

6. Termine
Aufgrund der unsicheren Pandemielage mussten wir einige Maßnahmen absagen oder in den digitalen Bereich verlegen: 06.03.21, 11:00 Uhr BVK Bläserjugendseminar digital 06.03.21, 16:30 Uhr Hauptversammlung der BVK Bläserjugend digital 21.03.21, 14:00 Uhr Hauptversammlung des BVK digital. Bitte denken Sie an die rechtzeitige Meldung Ihrer Teilnehmer. 27.03.21, 10:00 Uhr BVK ComMusic Seminar digital Leider mussten die Karlsruher Blasmusiktage in Linkenheim und das internationale Jugendkapellentreffen in Ettlingen abgesagt werden.

Bitte nehmen Sie diese Möglichkeiten war um zumindest digital mit uns in Verbindung zu treten und sich die aktuellsten Informationen zu holen. In Kürze wird sicherlich die nächste BVK aktuell erscheinen, da in nächster Zeit noch einige Entscheidungen anstehen. Bitte geben Sie diese Informationen weiter und bleiben Sie gesund.


BVK Aktuell Nr. 20

Liebe Mitglieder,

genauso schnell wie sich die Corona-Bedingungen verschärfen gibt es auch neue Mitteilungen.

1. Viele Vereine können aktuell Corona bedingt nur im Internet und in den Sozialen Medien aktiv sein. Dementsprechend erreichen uns derzeit viele Anfragen von Musikvereinen hinsichtlich der anfallenden GEMA-Gebühren, wenn ein Konzert, Ständchen, Zusammenschnitt o.ä. als Audio- oder Videodatei auf Homepages hochgeladen wird. Dazu erhielten wir nachfolgende Aussage der GEMA: Das LiveStreaming von Konzerten über YouTube ist durch den bestehenden Vertrag der GEMA und YouTube, sofern es nur die Musik betrifft, abgedeckt. In wieweit YouTube ggf. Gebühren dafür verlangt, liegt nicht in unserem Ermessen. Sollten diese musikalischen Inhalte aber öffentlich wiedergegeben werden, wie z.B. in Veranstaltungen, müssen die jeweiligen Nutzer die entsprechenden Lizenzverträge abschließen. Wenn ein Verein ein Konzert im Internet (eigene Homepage oder ähnliches) streamen möchte, wird dies nach dem Tarif VR-OD 10 oder bei höherer Klickzahl nach dem Tarif VR-OD 15 lizenziert.
https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-vr-od-10/
https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-vr-od-15/
Musik zum Downloaden zur Verfügung stellen Wenn Videos oder ähnliches „produziert“ werden (späteres downloaden) , müssen die Benutzungsrechte Syncrights
https://de.wikipedia.org/wiki/Synchronisationsrecht
von den Rechteinhabern eingeholt werden. Erst dann dürfen Sie dieses Musikstück zum Download zur Verfügung stellen. Wenn Sie dieses Stück dann auf Ihrer eigenen Homepage veröffentlichen und zum Download zur Verfügung stellen, erfolgt eine Lizenzierung für die öffentliche Wahrnehmbarmachung nach dem Tarif VR-OD 10 über die GEMA.

2. Der Kooperationsgedanke hat in der heutigen Zeit einen hohen Stellenwert. Durch ihre hohe Präsenz im ländlichen Raum sind Musikvereine als Kooperationspartner für Schulen geradezu prädestiniert. Mit Kooperationen stärken Musikvereine nicht nur ihre Nachwuchsarbeit, sondern übernehmen vielerorts wichtige Aufgaben der musikalischen Bildung. Kooperationen sind deshalb eine lohnende Sache für beide Partner und werden vom Land Baden-Württemberg zudem gefördert, s. beigefügten Flyer. Dauerkooperationen laufen oft nach dem Bläserklassenmodell ab. Eine sinnvolle Hinführung und Förderung der Kinder bietet die Abfolge Rhythmus und Gesang im ersten Jahr, das Erlernen eines Elementarinstruments (z.B. Blockflöte) im zweiten Jahr und die Durchführung einer Bläserklasse im dritten und vierten Jahr. Ein Erstantrag für eine neue Dauerkooperation muss bis zum 31. Januar 2021 für das folgende Schuljahr 2021/22 bei der BDB-Geschäftsstelle eingereicht werden, um die Förderung des Landes Baden-Württemberg zu erhalten. Die Förderung wird für ein Schuljahr bewilligt und kann jährlich um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Förderung versteht sich als Anschubfinanzierung. Daher beträgt die Förderung maximal fünf Jahre, wobei die Höhe der Förderung jedes Jahr neu festgelegt wird. Weitere Informationen sowie das Formular für den Neuantrag finden Sie unter nachfolgendem Link:
https://www.blasmusikverbaende.de/bdb-ev/verband-verein/wissen/kooperation-schule-verein/
Auch wenn durch die derzeitige Situation es im Moment schwierig erscheinen lässt, sollten wir dafür Sorge tragen, dass künftige Kooperationen entwickelt werden.

3. Erinnerung an die Corona-Umfrage, die noch bis 15.12.2020 offen ist. Bitte beteiligen sie sich für jedes ihrer Ensembles daran. Unter dem Link
https://de.surveymonkey.com/r/BXYB72N
geht es zur Umfrage.

In BVK aktuell 19 hat es bei einigen eine Gleichsetzung von Adventsfenstern mit Balkonkonzerten gegeben. Dies ist nicht so und Balkonkonzerte sind weiterhin auch unter den verschärften Verordnungen ab Samstag möglich. Es dürfen sich nur keine Ansammlungen vor dem Balkon bilden.


BVK Aktuell Nr. 19

Liebe Mitglieder,

seit einigen Tagen erhalten wir vermehrt Anfragen seitens der Musikvereine, ob weihnachtliches Spielen durch Bläserensembles in den Gottesdiensten an Weihnachten, Neujahr, Dreikönig erlaubt ist.

1. Hierzu teilen wir Ihnen folgendes mit: In Rücksprache mit dem Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst BW gelten für musikalische Beiträge innerhalb der Gottesdienste die Regeln der allgemeinen Corona-Verordnung und der Verordnung des Kultusministeriums zu religiösen Veranstaltungen. Das Musizieren in Gottesdiensten ist darin nicht untersagt. Es müssen die Vorgaben zum Infektionsschutz eingehalten werden. Die Landeskirchen / Diözesen haben auf dieser Grundlage eigene Corona-Schutzkonzepte erlassen, die für das Musizieren in kirchlichen Räumen verbindlich sind. Wenn somit laut Corona-Verordnung der Kirchen Musizieren in kleinen Besetzungen (ca. 6-8 Personen in Abhängigkeit von der Raumsituation) im Gottesdienst erlaubt ist, so dürfen Ensembles der Musikvereine auch nur mit max. 8 Personen im Gottesdienst spielen. Wichtig dabei ist, dass der Veranstalter nicht der Musikverein ist, sondern die Kirche. Bitte beachten Sie, dass alle dazu erforderlichen Proben ebenfalls in der Kirche oder in kirchlichen Räumen stattfinden müssen. Hierfür gelten gemäß den kirchlichen Schutzkonzepte als Regeln u. a.: Probe kurz halten (max. 30-40 Minuten), nur in konkret betroffener Besetzung proben, mind. 2,00 Meter Abstand untereinander halten. (Infos s. unten) Nach wie vor sind auch im Monat Dezember alle Proben und Konzerte, bei denen der Musikverein Veranstalter ist, untersagt. Darunter fallen auch Veranstaltungen der Musikvereine an Weihnachten wie z.B. Weihnachtsmusik im Außenbereich, Turmblasen, Weihnachtsfensterspiel usw., wenn sie nicht Bestandteil der Gottesdienste sind. Der BDB unterstützt ausdrücklich die oben beschriebene Möglichkeit, Gottesdienste durch Bläsermusik mitzugestalten und zu bereichern. Ob eine Lockerung für Bläsermusik im Außenbereich noch erfolgen wird, können wir aktuell noch nicht sagen. Wir melden uns wieder, sofern sich diesbezüglich etwas ändert. Anbei erhalten Sie die entsprechenden Verordnungen der Kirchen: Verordnungen der katholischen Kirche: Instruktion zur Feier der Liturgie in Zeiten der Corona-Krise (InstrLitCoV) der Erzdiözese Freiburg Informationen der Diözese Rottenburg-Stuttgart zu Corona Verordnungen der evangelischen Kirche: www.ekiba.de/Coronahinweise (Stichwort: Kirchenmusik)

2. Balkonkonzerte oder Musik aus dem Fenster sind gute Möglichkeiten sich musikalisch zu betätigen und anderen eine Freude zu bereiten. Kostenlose Note hierfür sind unter anderem zu finden unter https://www.nbmb-online.de/nachricht/archiv/2020/11/17/artikel/musik-aus-dem-fenster-weihnachts-edition/

3. Im Januar soll wieder ein Blasmusiker erscheinen. Dies klappt aber nur wenn von den wenigen Aktivitäten auch Berichte eingereicht werden. Deshalb die große Bitte, auch wenn es keine herausragende Maßnahme ist, kann der Bericht interessant sein.

4. In der Dezemberausgabe der BDB-Zeitung "blasmusik" erscheint auf Seite 22 eine interessante Gastkolumne "Vereinsmeier und Stammtischbrüder" die lesenswert ist. https://www.epaper.goldenwind-blasmusik.com/de/profiles/d1e2f157aae8/editions/5fb4751b6dc81ecf122e

5. Die KSK-Überprüfung hat, wie schon in den Bezirksversammlungen angekündigt, teilweise starke Abweichungen von der Datenabfrage zur ComMusic-Meldung ergeben. Um hier nicht großen Nachforderungen von der KSK ausgeliefert zu sein, müssen wir eine Begründung dieser Abweichungen von ihnen einholen. Hierzu wird sie in nächster Zeit unsere Geschäftsführerin Claudia Fingerhut-Graf kontaktieren.

6. Die Umfrage "Neustart Amateurmusik" soll bundesweit ein Bild der momentanen Situation in den Amateurmusikvereinen geben und damit die Basis für Verbesserungen schaffen. Hierzu wird in den nächsten Tagen eine getrennte Mail mit dem entsprechenden Link folgen. Es wäre schön, wenn sich unsere Vereine alle beteiligen würden.

Bleiben Sie gesund und weiterhin im Rahmen der Verordnungen musikalisch aktiv.


BVK Aktuell Nr. 18

Liebe Mitglieder,

es ist ein schweres Jahr, das sich nun zu Ende neigt. Aus diesem Grunde möchte ich mich auf diesem Wege für Ihre wertvolle Arbeit bedanken. Gerade in schwierigen Zeiten zeigt sich wie gut ein Team funktioniert und wie gut eine Organisation aufgestellt ist.

Es gibt wieder einiges zu berichten: 1. Die BVK Beitragsrechnung 2020 wird Sie in den nächsten Tagen erreichen und wird bis zum 18.12.2020 von Ihrem Konto abgebucht. 2. Da im Moment keine Proben stattfinden und der Blasmusiker nicht verteilt werden kann ist eine gute Möglichkeit ihn online zu lesen über die BVK-Homepage. 3. Die Herbstbezirksversammlungen wurden größtenteils digital durchgeführt und lieferten ein umfassendes Bild über die Situation in unseren Mitgliedsvereinen. 4. Mit dem Förderprogramm "Neustart Amateurmusik" wird mit 2 Millionen Euro zum einen ein Informationsnetzwerk für Corona und ab nächstem Jahr "Good-Practice-Projekte" in den Chören und Orchestern gefördert. Sobald es hierzu nähere Informationen gibt werden wir diese weiterleiten. Sie können sich aber jetzt schon über eine Bewerbung Gedanken machen. 5. Es wird eine Online-Umfrage der BDMV zur Corona-Situation in den Musikvereinen geben. Diese werden wir getrennt zusenden. Bitte beteiligen Sie sich pro Ensemble in ihrem Verein daran. 6. Die neue Corona-Verordnung des Landes bringt für unsere Arbeit leider keine Verbesserungen, sodass weiterhin leider keine Proben und Auftritte stattfinden können.

Hier ein aktueller Auszug: "Untersagt sind auch Veranstaltungen der Breitenkultur wie beispielsweise Amateurmusik, Amateurtheater und Volkstanz. Damit sind auch kulturelle Veranstaltungen der Vereine im amateur- und laienhaften Bereich unzulässig. Das gilt auch für entsprechende Proben dieser Gruppen und Ensembles. Zur wirksamen Eindämmung der Pandemie ist es bei der derzeit akuten Gefährdungslage auch insoweit erforderlich, sämtliche Unterhaltungsveranstaltungen zu unterlassen."

Es wird hoffentlich einmalig eine so beschränkte Weihnachtszeit sein. Lassen wir sie aber nicht still, sondern machen im Rahmen der erlaubten Möglichkeiten unsere geliebte Musik. Ich selbst habe die Balkonkonzerte wieder aufleben lassen und meine Nachbarn freuen sich über die Weihnachtsliedern. Ganz seltsam zumute wird es mir sicher an Dreikönig sein. Zum ersten Mal seit über 40 Jahren werde ich nicht in Bruchsal bei den Dreikönigskonzerten exzellente Blasmusik hören. Hier muss leider die SJBO-CD von 2020 genügen. Es gibt aber Hoffnung mit dem Impfstoff und wir dürfen unserer Kreativität wieder freien Lauf im Rahmen der Vorschriften lassen. Wir müssen weiterhin der Gesellschaft zeigen, dass wir auch unter schwierigen Bedingungen nicht still sind. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche Weihnachtszeit, einen guten Start ins neue Jahr und bleibt gesund.


BVK Aktuell Nr. 17

Liebe Mitglieder,

nun gibt es auch weitere Klarheit bezüglich der Auslegung des Landes von Musikunterricht in Musikvereinen.

Nachfolgend weisen wir Sie nochmal auf die aktuelle Corona-Bestimmungen für Musikvereine in BW für den Monat November 2020 hin. Wir bitten Sie, diese auch an weitere Verantwortliche in Ihren Musikvereinen weiterzuleiten.

1. Proben und Veranstaltungen • Ab dem 02.11.2020 und bis zum 30.11.2020 sind sämtliche Proben und Veranstaltungen mit Publikumsverkehr untersagt. Hierzu zählen Proben, Konzerte, Vorspiele und andere musikalische Veranstaltungen der Erwachsenenorchester, Jugendorchester, Vororchester, Ensembles, Register in den Musikvereinen. • Auch entsprechende Proben sind unzulässig, wenn diese für eine Veranstaltung vorbereiten, die später als November liegt.

2. Instrumentalunterricht • Die Musikvereine und Musikschulen können ihren Unterrichtsbetrieb weiterhin durchführen. • Musikschule ist im Sinne des Instrumentalunterrichtens auch der Musikverein, während er Instrumentalunterricht anbietet. Dieser muss die gleichen Hygienestandards wie an den Musikschulen vorweisen. (s. BDB-Musterhygienekonzepte) • Instrumentaler Einzel- und Gruppenunterricht ist bis auf maximal 20 Personen begrenzt.

Erklärung zur 20-Personen-Regelung: Musikvereine bieten auch Einzelunterricht oder teilweise Unterricht in kleinen Gruppen (bis zu 20 Schülerinnen und Schülern) an, um ein Instrument, das in diesem Musikverein gespielt wird, überhaupt erst zu erlernen. Die Unterrichtenden (Lehrkräfte) haben dazu eine Prüfung abgelegt (ähnlich wie Übungsleiterlizenz im Sport) oder sind studierte Musikpädagogen. Ziel ist es dabei, den Nachwuchs für den Musikverein sicherzustellen.

Somit stellt für Schülerinnen und Schüler der Instrumentalunterricht durch Musikvereine und deren private Lehrkräfte eine gleichwertige Alternative zum Unterricht an den Musikschulen dar.

Diese Art des instrumentalen Musikunterrichts durch Vereine ist weiterhin bis 20 Personen erlaubt. Damit sind jedoch nicht Gesamtorchester, Jugend- und Vororchester, Registerproben, Ensemble- und Einzelstimmproben gemeint.

Diese sind laut Ziffer 1 nicht erlaubt. 3. Nutzung schulischer Räume für den instrumentalen Unterricht Die „Corona-Verordnung Schule“ wurde aktuell nicht verändert. Dies bedeutet, dass das Land BW weiterhin die Nutzung schulischer Räume für den Instrumentalunterricht unter den entsprechenden Hygienebedingungen erlaubt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Weiterleitung! Beste Gesundheit für Sie alle!


BVK Aktuell Nr. 16

Liebe Mitglieder,

durch den enormen Anstieg der Corona-Infektionen und der aktuellen Beschlüsse der Ministerpräsidenten von gestern sind nun ihre und unsere Bemühungen für eine Musikvereinsarbeit mit Corona erst einmal wieder gestoppt worden. Zumindest mal im November dürfen nun keine Proben und Veranstaltungen stattfinden. Vielleicht ist es aber die Gelegenheit die Balkonkonzerte wieder aufleben zu lassen. Wieder einmal sind kreative Ideen gefragt wie wir trotzdem musikalisch tätig sein können. Machen Sie sich darüber Gedanken und berichten darüber.

Die noch ausstehenden Bezirksversammlungen werden wir an den geplanten Terminen virtuell durchführen. Die Bezirksvorsitzenden werden Ihnen den Einstiegslink mit der Einladung zusenden.

Seien Sie weiterhin vorsichtig, verlieren Sie nicht den Mut und bleiben Sie gesund.


BVK Aktuell Nr. 15

Liebe Mitglieder,

die Gültigkeit der Corona-Warnstufe 3 bringt Veränderungen an vielen Stellen des öffentlichen Lebens mit sich. Aktuell beinhalten die neuen Vorgaben jedoch keinen Stopp der Probenarbeit oder der Angebote unserer Vereine. Nach wie vor müssen bei Veranstaltungen und Proben selbstverständlich die Hygieneverordnungen eingehalten werden. Das BDB-Musterhygienekonzept besitzt nach wie vor Gültigkeit! Wir bitten alle Verantwortlichen in den Vereinen, besonnen mit der aktuellen Situation umzugehen.

Bitte berücksichtigen Sie folgende Hinweise und Vorgaben:

1. Die BDB-Musterhygienekonzepte „Probe und Veranstaltungen“ besitzen nach wie vor Gültigkeit.

2. Musikvereinsproben werden nach wie vor als Veranstaltung betrachtet und dürfen bis maximal 100 Personen nach den BDB-Musterhygienekonzepten stattfinden. (Abstand in Probe und Konzert 2m)

3. Darüber hinaus erlässt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg in Ergänzung der aktuellen Corona-Verordnung des Landes BW eine zusätzliche Corona-Verordnung.

Diese tritt heute, am 19. Oktober 2020, in Kraft tritt. So sind Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich mit bis zu 500 Personen im Publikum unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
• Den Teilnehmenden werden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern in alle Richtungen zugewiesen, Personen des gemeinsamen Hausstands ausgenommen.
• die Teilnehmenden tragen auf den Verkehrswegen, Verkehrsflächen und in allen Publikumsbereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung,
• die Veranstaltung folgt einem im Vorhinein festgelegten Programm,
• dem zuständigen Gesundheitsamt wurde vorab ein entsprechendes Hygienekonzept vorgelegt.

Wichtig:

Ob eine Mund-Nasenbedeckung bei Veranstaltungen (Konzerten) bis 100 Personen für Zuhörer ebenfalls verpflichtend geregelt ist, geht nicht eindeutig daraus hervor. Dies klärt der BDB aktuell mit dem Wissenschaftsministerium BW. Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Abhängigkeit der regionalen Infektionslage durch die Landratsämter ergänzt oder verschärft werden kann. Beachten Sie bitte auch die Veröffentlichungen Ihres Landratsamtes im Hinblick auf Proben und Veranstaltungen.


BVK Aktuell Nr. 14

Liebe Mitglieder,

am Samstag findet in Staufen die Hauptversammlung des BDB und der langersehnte erste Spatenstich für den Neubau der BDB-Akademie statt. Bei der HV werden die Neuwahlen voraussichtlich keine großen Veränderungen im Präsidium bringen. Diese Kontinuität ist für den Bau der neuen Akademie natürlich auch wichtig.

1. Nun ist es endlich soweit das Geld vom Corona Soforthilfeprogramm wird bis 15. Oktober 2020 auf ihr Vereinskonto von uns überwiesen. Immerhin ein Gesamtvolumen für die Mitgliedsvereine im BVK von 119.500 Euro.

2. Wir suchen für den JMLA Prüfungstag am Samstag 21.11.20 noch Orte an denen dieser durchgeführt werden kann. Nachdem unsere bisherigen Prüfungsorte Neureut und Bretten Corona bedingt nicht zur Verfügung stehen, haben wir uns entschieden die Prüfung bei 3 Vereinen dezentral durchzuführen. Bitte melden Sie sich bei Susanne Bader, wenn es bei Ihnen möglich wäre.

3. Am Sonntag, 11.10.20, 12.00 Uhr gibt das Sinfonische Jugendblasorchester (SJBO) des BVK eine Open-Air-Matinee bei der Eremitage in Waghäusel. Diese findet leider nur bei trockenem Wetter statt und bietet ein schönes Unterhaltungsprogramm. Sitzgelegenheiten sind selbst mitzubringen und die Hygienevorschriften einzuhalten. Wäre schön, wenn wir sie bei schönem Wetter dort begrüßen könnten.

4. Auch die Medien werden auf die schwierige Situation der Musikvereine aufmerksam. SWR4 und SWR Landesschau sowie BNN berichteten mit unserer Unterstützung darüber. Vielen Dank für Ihre schnelle Meldung der Probensituation.

5. Die Herbstbezirksversammlungen beginnen nun und finden ganz unterschiedlich statt. Der Bezirk Hardt hat sich schon entschieden sie virtuell durchzuführen andere Bezirke möchten dies entsprechend der Corona-Situation kurz vorher entscheiden. Wichtig ist aber bei den Präsenzversammlungen sich vorher beim Bezirksvorsitzenden anzumelden und die Hygienevorschriften einzuhalten. Hierzu zählt natürlich auch, dass bei Erkältungssymptomen keine Teilnahme erfolgt.

6. Wir versuchen durch die Zusammenarbeit mit dem Freiburger Institut für Musikermedizin (FIM) und dem Max-Planck-Institut Göttingen, das spezifische Untersuchungen über Aerosole gemacht hat, die Bedingungen für Proben und Veranstaltungen zu verbessern. Hierzu werden vom FIM in der BDB-Musikakademie auch Untersuchungen mit der CO2-Ampel gemacht.


BVK Aktuell Nr. 13

Liebe Mitglieder,

Sie haben nach unserer virtuellen Hauptversammlung und der Juli-Ausgabe des Blasmusikers eine Weile nichts von uns gehört. Die Proben haben nun glücklicherweise, wenn auch mit vielen Einschränkungen wieder beginnen können. Leider hat das Kultusministerium mit seiner Verordnung für das nächste Schuljahr den Bläsern und Sängern mit dem Verbot eine schallende Ohrfeige verpasst. Wenn dies aufrecht erhalten wird, würde eine jahrelange Kooperationsarbeit mit den Schulen zerstört und musische Fächer mal wieder gegenüber dem Sport benachteiligt. Wir sind hier politisch aktiv um diese Verordnung geändert zu bekommen Ministerin Eisemann hat auch schon zugesagt, dass ihr Ministerium dies nochmals überdenken wird.

Nun gibt es aber wieder einiges Neues zu berichten.
1. Das Hygienekonzept des BDB und der BDMV für Veranstaltungen konnte nun fertiggestellt werden und bietet bezüglich der Besucherzahl unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften nun eine größere Variabilität. Auch die seit heute geltende neue Corona-Verordnung wurde darin schon berücksichtigt.
2. Das Impulsprogramm "Kunst trotz Abstand" könnte eventuell auch für Sie interessant sein. Hierbei erhalten Kultureinrichtungen und Vereine Unterstützung, um trotz der Herausforderungen, die die derzeitigen Beschränkungen mit sich bringen, künstlerisch arbeiten und Veranstaltungen konzipieren zu können. Dabei soll ganz eng mit freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern zusammengearbeitet werden. Gefördert werden unter anderem Künstlerhonorare und Corona-bedingte Mehrkosten. Das Impulsprogramm trägt dazu bei, dass neue Ansätze und Ideen für Kunst- und Kulturangebote trotz Abstand entstehen. Gefördert werden besondere Angebote und Formate, die einen mittelfristigen Umgang mit der Krise und eine Umsetzungsphase bis Sommer 2021 ermöglichen. Für Kultureinrichtungen, Vereine sowie Künstlerinnen und Künstler schafft das Programm somit auch eine mittelfristige Perspektive und Planungssicherheit. Diese Förderung kann ab sofort von jedem Musikverein direkt beantragt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums unter https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/kunst-kultur/kultursparten/unterstuetzung-kulturbetriebe-coronavirus/masterplan-kultur/

3. Das Soforthilfeprogramm Breitenkultur sieht eine pauschale Förderung entsprechend der Vereinsgröße, wie folgt vor: Vereine mit bis zu 30 aktiven Mitgliedern - 800 Euro Vereine mit bis zu 100 aktiven Mitgliedern - 1.100 Euro Vereine mit mehr als 100 aktiven Mitgliedern - 1.400 Euro Die Auszahlung an die Vereine erfolgt nach Anzahl der zum 01.01.2020 gemeldeten aktiven Mitglieder. Die Meldung unserer Vereine bzw. deren Mitgliederstärke ist durch uns bereits erfolgt, eine weitere Antragstellung ist nicht mehr nötig. Einzelheiten über die Auszahlungsmodalitäten liegen uns leider immer noch nicht vor. Wir hoffen jedoch, dass eine Auszahlung über uns bald erfolgen kann.

4. Das ursprünglich für das Jahr 2020 geplante 9. Internationale Jugendkapellentreffen findet vom 7.-9. Mai 2021 in Ettlingen statt. Ob beim IJKT 2021 mit oder ohne Abstand musiziert wird, wird sich zeigen. Weitere Informationen sind unter http://www.ijkt.de zu finden.

5. Ein eingeschobener BVK-JMLA-Gold- Lehrgang findet in den Herbstferien vom 26.10.20- 29.10.20 vorbehaltlich der im Spätjahr geltenden Corona-Verordnung und dem Stand der Anmeldungen statt. 250,- EUR für Heimschläfer 310,- EUR für BVK-Mitglieder 370,- EUR für Verbandsfremde Anmeldungen sind über die Homepage möglich: https://www.blasmusikverband-karlsruhe.de/aus-und-weiterbildung/jmla Online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Post an: Susanne Bader Am Schloßbuckel 35 75015 Bretten oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Nur korrekt ausgefüllte und unterschriebene Anmeldungen werden angenommen. Anmeldeschluss 30.08.2020 Bitte die benötigten Arbeitsbücher bei den Verlagen bestellen. Aktuelle Literaturlisten und Probeprüfungen sind auf der BDB Homepage zu finden.

6. Am Samstag, den 21. November findet der Prüfungstag zum JMLA in Bronze und Silber statt. Anmeldungen sind ab 1. August 2020 über die Homepage möglich: https://www.blasmusikverband-karlsruhe.de/aus-und-weiterbildung/jmla Die Prüfungsgebühr beträgt 25,– EUR und ist mit der Anmeldung fällig! Der Anmeldeschluss ist der 1. Oktober 2020. Der Ort wird noch bekanntgegeben.

7. Der BVK veranstaltet in diesem Jahr eine ComMusic-Online-Schulung. Sie findet am Samstag, den 19.9.2020 von 10.00 – 12.00 Uhr statt. Die Anmeldung und das Handling wird genauso verlaufen wie bei der HV. Sie schicken an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eine Mail mit wie vielen Personen, Namen, E-Mail-Adresse, Funktion, (zwecks Teilnehmerliste und Zugang) Sie teilnehmen möchten. Von mir erhalten Sie dann einen Zugangscode mit dem Sie sich unter Ihrem Namen und Vereinsname anmelden. Das Seminar ist kostenfrei. Anmeldeschluss ist der 31. August 2020

8. Am 20. September 2020 findet 2. Dirigentenfrühschoppen im Vereinsheim des MV Echo Ubstadt. Dazu laden wir alle Dirigenten und Jugenddirigenten unseres Verbandes ganz herzlich ein. Da vermutlich am 20. September immer noch die Abstands- und Verhaltensregeln gelten werden, und das Vereinsheim nur für eine bestimmte Anzahl Personen zugelassen ist, bitten wir um eine formlose Anmeldung per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

9. Das am 1. November 2020 geplante Gedenkkonzert an Manfred-Keller mit Ehemaligen des Verbandsjugendorchester fällt leider Corona zum Opfer.

10. Für Kurzentschlossene und vielleicht als Ersatz für den Urlaub veranstaltet die BDB-Bläserjugend von Sonntag, 23. August (18 Uhr) bis Freitag, 28. August 2020 (13 Uhr) einen Jugendleiter-Sommerkurs 2020 in die BDB-Musikakademie Staufen. Weitere Informationen zum Jugendleiter-Sommerkurs und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter https://www.blasmusikverbaende.de/blaeserjugend/verband-verein/wissen/jugendleiterausbildung/

Wir bitten Sie diese Informationen an Ihre Mitglieder entsprechend weiter zu geben.


BVK Aktuell Nr. 12

Liebe Mitglieder,

leider mussten wir die Musterhygieneordnung nochmals ein wenig anpassen um zumindest in Baden-Württemberg für die Blasorchester gleiche Abstandsregeln zu haben. Weiterhin stellen wir vermehrt fest, dass die Ordnungsämter in den Gemeinden mit Freigaben überfordert sind. Blasorchester sind nicht gleichzusetzen mit Chören und für die Amateurmusik ist nicht das Kultusministerium sondern das Wissenschaftsministerium zuständig.

1. Nachdem am 10.06.2020 eine Videokonferenz des Wissenschaftsministeriums BW unter der Leitung von Staatssekretärin Petra Olschowski mit Vertretern der Amateurmusik stattgefunden hat und hierbei das Institut für Musikermedizin der Uni Freiburg (FIM) als zentrale Institution für die Hygiene-Mindeststandards in BW in Aussicht gestellt wurde, sind wir große Schritte vorangekommen. Diese Entwicklung entspricht vollumfänglich unserem BDB-Antrag bei Ministerin Theresia Bauer MdL, das FIM als zentrale Institution mit universitärer Anbindung zu definieren. Da die verschiedenen Hygienekonzepte, die in den letzten Tagen von unterschiedlichen Verbänden entwickelt wurden, sich teilweise stark unterscheiden, hat der BDB mit dem BVBW Kontakt aufgenommen, um innerhalb der Bläserwelt eine einheitliche Aussage der Mindestabstandsregel in den Orchestern zu definieren. Hinzu kommt, dass man eine exakte Ausführung der Stuhlabstände bei Proben und Auftritten näher festlegen sollte.
Da der BDB in seiner bisherigen Fassung den Abstand 1,5 m (von Stuhlkante zu Stuhlkante) definiert hatte, das FIM jedoch 2m Abstand (von Stuhlmitte zu Stuhlmitte) rechnet, unterscheiden sich BDB, FIM und BVBW bisher in der Messart und in der Größenordnung. In den Gesprächen mit dem BVBW haben wir uns darauf verständigt, dass wir die Abstände innerhalb der Blasmusikverbände in Baden-Württemberg ab sofort einheitlich wie folgt definieren: Die Abstände für alle Instrumente in den Blasorchestern sind mindesten mit 2,0 m (von Stuhlmitte zu Stuhlmitte) einzuhalten! Bitte nehmen Sie diese Angleichung zur Kenntnis und bemessen Sie die Abstände exakt. Wir empfehlen nach wie vor, die Stühle vor den Proben aufzustellen. Das Wissenschaftsministeriums hat uns darauf hingewiesen, dass zusätzlich folgende Ergänzung aufzunehmen ist: Auch im Konzert ist der Abstand zwischen Dirigent/in und Orchester mit 2–2,5m einzuhalten. Wir ergänzen das bisherige BDB-Musterhygienekonzept in der Anlage und bitten Sie um Beachtung und Verteilung des Konzeptpapiers.

2. Es sind erst wenige Teilnehmermeldungen zur virtuellen BVK Hauptversammlung 29.06.20, 19:00 Uhr erfolgt. Bitte melden Sie unbedingt ihre Teilnehmenden an unsere Geschäftsführerin Claudia Fingerhut-Graf Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Die Einladung liegt nochmals bei. Die weiteren Unterlagen zur Hauptversammlung wurden Ihnen mit getrennter Mail zugesendet.

3. Die Juni-Ausgabe unserer Verbandszeitung steht an. Da es nun wieder Öffnungsperspektiven für unsere Musikvereinsarbeit gibt, möchten wir über Ihre Erfahrungen und Planungen berichten. Bitte stellen Sie online über die BVK-Homepage Ihre Berichte und Bilder dazu ein.

4. Vor den Sommerferien findet vom SJBO keine Probenarbeit statt. Die Fortsetzung wird entsprechend der dann herrschenden Corona-Situation nach den Sommerferien erfolgen.

 


BVK Aktuell Nr. 11

Liebe Mitglieder,
nun rücken mögliche Proben und kleine Aufführungen auch für uns Musikvereine wieder in greifbare Nähe. Allerdings geht es nicht ohne Regeln, die eingehalten werden müssen und wiederum Kreativität von uns fordert. Ich habe die Informationen, die in den letzten Tagen geflossen sind wieder etwas gebündelt, damit sie verständlicher sind und damit auch konkret etwas angefangen werden kann.

1. Nachstehende Meldung des MWK vom 29.05., die zwar die mögliche Aufnahme des Probebetriebes ankündigt, aber leider noch nicht mehr dazu ausführt.

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Unterricht ist im Bereich der Breitenkultur grundsätzlich analog zu den Regelungen möglich, die für öffentliche Musikschulen und Jugendkunstschulen gelten; maßgeblich ist die Verordnung des Sozialministeriums und des Kultusministeriums vom 21.5.2020.

Für den Unterricht im Bereich der Breitenkultur gibt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg auf Grundlage der Risikoeinschätzung des Freiburger Institut für Musikermedizin (Hochschule für Musik und Universitätsklinikum Freiburg) vom 19.5.2020 sowie nach Rücksprache mit dem Institut ergänzend folgende Empfehlungen:

• Auf Körperkontakte, Händeschütteln und Umarmungen bitte verzichten.
• Beim Unterricht in geschlossenen Räumen sollte alle 15 Minuten stoßgelüftet werden.
• Es sollte in möglichst großen Räumen unterrichtet werden (die Mindestraumgröße ergibt sich indirekt auch aus der Einhaltung der Abstandsregeln).
• Sofern die Möglichkeit besteht, Unterricht auf nicht-öffentlichen Freiflächen durchzuführen (zum Beispiel in Innenhöfen von Kultureinrichtungen, in privaten Gärten, nicht aber in kommunalen Parks oder auf öffentlichen Plätzen), sollte davon Gebrauch gemacht werden.
• Insbesondere beim häufigen Wechsel von Schülerinnen und Schülern wird Lehrkräften empfohlen, in geschlossenen Räumen einen zum Eigenschutz geeigneten Mund-Nasen-Schutz (bei Verfügbarkeit am besten eine FFP-2-Maske) zu tragen.

Dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst BW ist es ein großes Anliegen, dass wir gute Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Vereine und Kultureinrichtungen auch unter den bestehenden Auflagen verantwortlich arbeiten und proben können. Wir freuen uns sehr, dass voraussichtlich ab dem 1. Juni 2020 kulturelle Veranstaltungen mit einer beschränkten Teilnehmerzahl und unter Wahrung von Hygiene- und Abstandsregelungen wieder stattfinden können. Es ist uns sehr wichtig, für den Bereich der Breitenkultur gute Lösungen im Rahmen der schrittweisen Rückführung der Einschränkungen zu finden.

Mit der voraussichtlich nächste Woche in Kraft tretenden „Corona-VO Veranstaltungen“ des Sozialministeriums sind Proben im Bereich der Breitenkultur wieder zulässig. Beim Probenbetrieb sollen die Empfehlungen der VGB Verwaltungs- und Berufsgenossenschaft angemessen berücksichtigt werden. Das MWK wird hierzu ergänzende Hinweise aufgrund der Risikoeinschätzungen des Freiburger Instituts für Musikermedizin formulieren.

 

2. Der BDB hat dies am 03.06. wie folgt weiter spezifiziert.

Die neue „CoronaVO Veranstaltungen“ sowie die aktuellen Hinweise des Wissenschaftsministeriums BW stellen unseren Musikvereinen endlich wieder in Aussicht, die Probenarbeit und die Veranstaltungsplanung aufzunehmen.

Dies ist ein sehr wichtiges Zeichen für unsere Musikvereine und die vielen Ensembles im BDB. Es macht Mut und stellt neue Ziele in Aussicht. Auch wenn unsere Freude über diese Lockerung sehr groß ist, müssen wir jedoch weiterhin zusammenhalten und einige Regularien erfüllen. Hierbei unterstützt Sie der BDB so umfangreich wie möglich.

Ich bitte Sie, die Vorgaben des Landes BW umzusetzen und die Hinweise des BDB zu berücksichtigen. Der BDB wird alle Vereine mit einem entsprechenden Corona-Musterhygienekonzept unterstützen.

So sind Proben und Aufführungen unter folgenden Vorschriften wieder erlaubt:
• Es sollte in möglichst großen Räumen geprobt werden. Die Mindestraumgröße ergibt sich aus der Einhaltung der Abstandsregel (1,5m)
• Die Anzahl der Musikerinnen und Musikern wird durch die Größe des Raumes (Fläche) limitiert.
• Die Raumhöhe sollte so hoch wie möglich sein.
• Die Abstandsvorschriften von 1,5m sind für alle Musikerinnen und Musiker sowie Zuhörer/Gäste einzuhalten.
• Es sind Veranstaltung zulässig, wenn an ihr weniger als 100 Personen (Besucher/Gäste) teilnehmen. Bei der Bemessung der Teilnehmerzahl bleiben die Musikerinnen und Musiker, sonstige Mitwirkende sowie das technische und künstlerische Personal außer Betracht.
• Bei Proben in geschlossenen Räumen sollte alle 15 Minuten gelüftet oder mit offenen Fenstern, Türen geprobt werden.
• Outdoor: Sofern die Möglichkeit besteht, Proben auf nicht-öffentlichen Freiflächen durchzuführen (zum Beispiel in Innenhöfen von Kultureinrichtungen, in privaten Gärten, nicht aber in kommunalen Parks oder auf öffentlichen Plätzen), sollte davon Gebrauch gemacht werden.
• Jeder Musikverein muss ein Hygienekonzept erstellen, welches insbesondere die Gefährdung der Bläser berücksichtigt. Dieses muss für Aufführungen und Proben sowie für Gäste und Musiker gleichermaßen definiert werden.
• Die für den Arbeitsschutz geltende branchenspezifische Handlungshilfe der VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft „SARS-CoV-2- Arbeitsschutzstandard – Empfehlungen für die Branche Bühnen und Studios“ können hilfreich sein.
• Bezüglich der Mitwirkenden besteht insbesondere beim Gesang und bei der Blasmusik eine besondere Gefährdungslage, die im Hygienekonzept unbedingt berücksichtigt werden muss. Hierzu wird insbesondere auf die Risikoeinschätzung des Freiburger Instituts für Musikermedizin (Universitätsklinikum Freiburg) vom 19.05.2020 hingewiesen.
• Das Hygienekonzept muss den zuständigen Behörden auf Verlangen vorgezeigt werden.
• Der Veranstalter hat folgende Daten der Besucher zu erheben: Name, Adresse, Telefonnummer

Wir stehen aktuell an einem entscheidenden Wendepunkt unserer Vereinsaktivitäten und können zur Sicherheit der Mitglieder, Förderer und Konzertbesucher bei konsequenter und verlässlicher Umsetzung der Vorschriften die Risiken enorm minimieren.

3. Am 05.06. hat der BDB und die BDMV folgendes Musterhygienekonzept für unsere Musikvereine erstellt. Wir haben versucht unter den Empfehlungen der verschiedenen Institutionen und den Vorgaben des Landes einen Weg zu finden, der ein Proben und Musizieren für unsere Vereine wieder ermöglicht. Es ist allen Beteiligten bewusst, dass die Vereine zusätzliche Aufgaben erfüllen müssen und dass insbesondere die Suche nach größeren Proberäumen die größte Herausforderung sein wird.Bitte setzen Sie das bei sich um, damit die Probenarbeit wieder beginnen kann.

Es liegt nun an Ihnen und den örtlichen Gegebenheiten wann eine eingeschränkte musikalische Vereinsarbeit wieder sinnvoll starten kann. Bitte helfen Sie mit, dass die Vorschriften konsequent umgesetzt werden, dann können wir die Risiken enorm minimieren.


BVK Aktuell Nr. 10

Liebe Mitglieder,
im Moment überschlagen sich etwas die Ereignisse, dieses Mal im positiven Sinne, deshalb schon wieder eine BVK aktuell.

1. Die Situationen ändern sich in diesen Tagen äußerst schnell und nicht alles ist für die betroffenen Verbände und Vereine nachvollziehbar. Aufgrund unserer gestrigen intensiven Gespräche (27.05.2020) mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst (MWK) haben wir seit heute Morgen nach Aussage des MWK Gewissheit darüber, dass für unsere Musikvereine die Corona-Bestimmungen der Musikschulen identisch Gültigkeit besitzen. Da das Ministerium für Wissenschaft und Kunst BW für die gesamte Amateurmusik zuständig ist und noch vor zwei Tagen ein klares „Nein“ geäußert hatte, sind wir aktuell große Schritte weitergekommen. Dies ist insbesondere auch deshalb wichtig, damit wir in Baden-Württemberg einheitliche Richtlinien für Vereine und Musikschulen vorliegen haben.

Somit besitzt folgender Wortlaut der Verordnung auch für alle Musikvereine in BW Gültigkeit: Einzelunterricht ist im Bereich der Amateurmusikanalog zu den Regelungen möglich, die für öffentliche Musikschulen gelten. Proberegelungen für mehr als 5 Personen werden hier gemeinsam mit den Verbänden und Vereinen in einem nächsten Schritt entwickelt, sobald die Corona-Verordnung dies zulässt.

In der Anlage erhalten Sie eine Ausarbeitung des BDB mit klaren Hinweisen und Ergänzungen für Ihre Vereine sowie eine Mustervorlage „Hygienevereinbarung“.

Zudem scheint unser BDB-Schreiben an Ministerin Bauer Wirkung zu zeigen. So können wir in Aussicht stellen, dass in den nächsten Tagen zusätzliche Rechtsklarheit geschaffen und eine zusätzliche Öffnung möglich sein wird. Damit haben wir gemeinsam einiges für unsere Musikvereine erreicht. Abschließend weise ich darauf hin, dass letztendlich die Verantwortung für die Wiedereröffnung des Vereinsbetriebs bei den Ortspolizeibehörden liegt. Sollte es auch auf der Basis der neuen Verordnungen in Einzelfällen zu Untersagungen des Unterrichts kommen, so ist das Dilemma vor Ort zu lösen.

2. Nun gibt es auch eine offizielle Einladung zu Blasmusik.digital wie folgt: Liebe Freundinnen und Freunde der BDB-Musikakademie, seit über zwei Monaten dürfen wir weder zum gemeinsamen Musizieren, noch als Instrumentalisten, Vereinsverantwortliche, Dirigenten und Instrumentallehrer zur gemeinsamen Fortbildung zusammen kommen. Genauso lange ruhen auch in der BDB-Musikakademie alle Veranstaltungen und so wie es aussieht, wird dieser Zustand auch noch eine Weile andauern.

Gerade in diesen Zeiten aber, die uns alle vor immense Herausforderungen stellt, darf die Bildung nicht ruhen. Und somit möchten auch wir unserem Leitmotiv „Bildung Die Bewegt“ um ein Weiteres gerecht werden.

Die BDB-Musikakademie veranstaltet aus diese Grund am Sonntag, 5. Juli 2020 ab 9.30 Uhr die erste Online-Konferenz für Blasmusiker.

Nehmen auch Sie Teil an „Blasmusik.Digital – Die Online Konferenz für Blasmusiker” und wählen Sie aus über 15 Top-Dozenten und Blasmusik-Experten auf sieben digitalen Bühnen. In den Live Sessions (Webcast) können Sie spannende Vorträge erleben zu Themen, die von Tonqualität, Übetechniken, Lateinamerikanischer Percussion über Repertoire-Auswahl und Online-Unterricht bis hin zu Steuertipps oder Alexandertechnik für Musiker reichen. Es ist für jeden etwas Passendes dabei!

Als Dozenten sind u.a. Christoph Moschberger, Alexander Wurz, Kilian Herold, Peter Arnold, Arno Pfunder, Robert Pot und Rudolf Döbler dabei. Alle Vorträge werden live Online als Webcast angeboten. Sie können während der Konferenz über Chat Ihre Fragen direkt an die Speaker und Experten stellen.

Sichern Sie sich ein Teilnehmerticket, die wir aufgrund der Corona-Zeit kostenlos anbieten.

Schnell sein lohnt sich, denn die Anzahl der Tickets ist begrenzt.

Wir freuen uns sehr, Sie bei blasmusik.digital – der Online Konferenz für Blasmusik begrüßen zu dürfen. Ihre Teilnehmertickets erhalten Sie unter https://www.blasmusik.digital/

 


BVK Aktuell Nr. 9

Liebe Mitglieder,
alles öffnet nur die Musikvereinsarbeit ist noch verboten. Das ist unter anderem dem Umstand geschuldet, dass wir nicht am Kultusministerium hängen, das für die Musikschulen zuständig ist, sondern am Wissenschaftsministerium, das anscheinend nicht sehr entscheidungsfreudig ist.

Nachdem der BDB nun dem Wissenschaftsministerium Untersuchungsvergleiche vorgelegt und einen Stufenplan vorgeschlagen hat, kam leider noch immer keine Reaktion.

1. Darstellung des BDB zu der unglücklichen Situation nachstehend:
Liebe Vereinsverantwortliche,
liebe Musikerinnen und Musiker,
sicherlich wundern Sie sich darüber, dass wir in der aktuell gültigen Corona-Verfügung ein Missverhältnis erfahren, wie es aus Sicht der Jugendarbeit in den Musikvereinen größer nicht sein könnte. Während die Musikschulen wieder unterrichten dürfen – was wir befürworten und gut heißen, müssen die Musikvereine jedoch immer noch abwarten. Das Wissenschaftsministerium kann uns Stand heute keine Freigabe für das Unterrichten unserer Schülerinnen und Schüler analog dem Kultusministerium – auch unter Einhaltung aller Hygienevorschriften - ermöglichen.
Dies ist nicht nachvollziehbar und entbehrt jedes Verständnisses!
Der BDB hat seit Beginn der Lockerungen immer wieder darauf hingewiesen, dass jede Form der Lockerung mit allen Institutionen abgesprochen und einheitlich erfolgen muss. Dies ist aktuell nicht der Fall und wir werden dies nicht hinnehmen!
So sind wir täglich im Gespräch mit der Verwaltung des MWK und in heftiger Verhandlung auf politischer Ebene. Wir müssen erreichen, dass bei unseren Musikvereinen dieselbe Form des Unterrichtens ermöglicht wird, wie bei den Musikschulen.
Leider müssen wir nach wie vor abwarten, bis das Wissenschaftsministerium handelt. Vielen Dank für ihr Verständnis!
Ihr
Dr. Patrick Rapp MdL
BDB-Präsident

2. Heute wurde uns vom Bundesmusikverband Chor und Orchester mitgeteilt, dass auch das Deutsche Musiktreffen 60plus im September 2020 abgesagt ist. Es wird versucht es auf 2021 zu verschieben.

3. Corona-Soforthilfepaket Vereine in BW sollen 50 Millionen Euro Soforthilfe erhalten – sowohl im Sport, in der Amateurmusik, im Naturschutz oder im sozialen Bereich. Zudem soll die Rolle von Kunst und Kultur auch in Krisenzeiten mit 40 Millionen Euro unterstützt werden. Was dies im Detail bedeutet, werden wir in den nächsten Tagen und Wochen erfahren.

4. Die BDB-Akademie möchte in der Coronazeit die vielen ausgefallenen Veranstaltungen zum Anlass nehmen und am 5. Juli eine Onlinekonferenz unter dem Thema www.blasmusik.digital durchführen. Es werden 15 Dozenten für jeweils 1 Stunden in 14 Angeboten und 7 Konferenzräumen zur Verfügung stehen. Das gesamte Thema ist als Versuchsballon angelegt. Nutzen Sie diese gute Gelegenheit sich kostenfrei weiterzubilden und melden sich an. Sie müssen aber schnell sein, da zu jedem Thema max. 100 Teilnehmer zugelassen sind.

Sie dürfen gerne in Ihren Kreisen den Unmut über die ungleiche Behandlung in der Corona-Öffnungs-Lotterie kundtun.

 


BVK Aktuell Nr. 8

Liebe Mitglieder,

ich kann es verstehen, dass Sie so langsam ungeduldig werden und eine Perspektive für ihre Musikvereinsarbeit benötigen, doch die Blasmusik hat hier leider eine Sonderstellung. Es hat keinen Sinn, dass wir, wie leider bei den Lockerungsmaßnahmen der Bundesländer geschehen, untereinander einen Wettlauf beginnen. Bis Ende August sind sowieso voraussichtlich kaum Auftrittsmöglichkeiten in Sicht, weshalb wir die Öffnung unseres Spielbetriebes sinnvoller angehen sollten als der Fußball.

1. Der BDB und die BDMV sind seit 2 Wochen intensiv im Gespräch mit dem Freiburger Institut für Musikermedizin FIM der Uni Freiburg (Prof. Richter, Prof. Spahn). Beiliegende Pressemeldung über die Zusammenarbeit und eine weitere Untersuchungsreihe bezüglich des Risikos beim Musizieren eines Blasinstrumentes in der Coronakrise haben BDB und BDMV am 12. Mai veröffentlicht.
Da aktuell zu viel Halbwissen und Nichtwissen in der öffentlichen Wahrnehmung bezüglich „Risikoeinschätzung für Bläser“ kursiert, sind BDB und BDMV eine intensive Kooperation mit dem FIM (Uni Freiburg) eingegangen. Über diese Kooperation wollen wir wichtige Erkenntnisse sowie fundierte Aussagen über ein eventuelles Risiko beim Musizieren mit Bläsern erhalten. Dies kann die Grundlage dafür sein, politische Öffnungen und Lockerungen für die Musikvereine zu beschleunigen.
Der BDB möchte zusammen mit dem FIM Messungen in den Räumen der Akademie in Staufen durchführen. Wir tun alles, damit Sie so schnell wie möglich wieder mit abgestimmten Rahmenbedingungen in den Probe- und Spielbetrieb zurückzukehren dürfen.
Eine von vielen Voraussetzungen zur Vorbereitung einer Rückkehr in den Probebetrieb wird u.a. die Suche und Findung geeigneter großer Proberäume sein.
Wir gehen davon aus, dass über 70% aller Musikvereine einen größeren Proberaum benötigen, um einen noch zu definierenden Probe-Mindestabstand unter den Musikern zu gewährleisten. Hierzu bitten wir Sie schon heute, mit der Gemeinde- oder Stadtverwaltung vor Ort zu sprechen, welcher größere Raum/Saal/Halle für den Probebetrieb in Frage kommt und welche regelmäßige Belegung für den Musikverein möglich sein wird. Alle Mindeststandards für Proben müssen wir mit den Fachbehörden und dem FIM entwickeln und abstimmen.

2. Der BDB-Präsidenten Dr. Patrick Rapp MdL sowie weitere Landtagsabgeordneten und Kulturverantwortlichen haben einen Brief an Ministerin Theresia Bauer zum Thema „Perspektiven für das Musikland Baden-Württemberg“ adressiert, damit die in der Politik anscheinend vergessene Musikvereinswelt eine Perspektive bekommt. Das Schreiben liegt zur Info bei.

3. Die BDMV stellt allen Landesverbänden einen offenen Brief an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zum gleichen Thema und zur Weiterleitung zur Verfügung. Das Schreiben liegt zur Info ebenfalls bei.

4. Anbei erhalten Sie die aktualisierte Übersicht zu den steuerlichen Hilfen des Finanzministeriums BW, Stand 07.05.2020. Für die Vereine/Verbände ergeben sich auf Seite 13 zwei wesentliche Neuerungen: - Bereits bezahlte Beiträge für 2020 können zurückgezahlt werden bzw. auf die Erhebung kann verzichtet werden, wenn die Mitglieder durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Not geraten sind. - Verzichten Ticketinhaber auf die Erstattung, kann unter gewissen Voraussetzungen eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

5. Vielen Dank für die bisher zugesendeten Berichte und Bilder zum Corona-Alltag in den Musikvereinen. Leider sind es erst 4 und wir können noch viel mehr unterbringen. Bitte senden Sie uns ihre Impressionen zu.

6. Die Einladung zu unserer BVK-Hauptversammlung am 29.06.2020, 19:00 Uhr werden wir in den nächsten Tagen vorab als Mail versenden und in der Juni-Ausgabe des Blasmusikers veröffentlichen.

Bleiben Sie vernünftig aber einfallsreich und lassen sich Aktionen von der zuständigen Gemeinde frei geben. Die Aktionen im Netz zeigen, dass wir auch unter Corona-Einschränkungen nicht vereinsamen.

 


BVK Aktuell Nr. 7

Liebe Mitglieder,
so langsam findet in der Corona-Krise wieder langsam eine Öffnung des Gesellschaftslebens statt. Leider sind wir als Blasmusiker in der letzten Stufe der Öffnung. 1. Im Moment wird versucht auch hier wissenschaftlich fundierte Bedingungen aufzustellen, die auch bei uns einen Spielbetrieb wieder ermöglichen. Dies ist nicht ganz so einfach, da hier erst jetzt dazu Untersuchungen stattfinden und wir uns auf keine vorhandenen Studien berufen können. Erste Untersuchungen hat es von der Charité in Berlin und der Bundeswehr Uni in München gegeben, die sehr ermutigend sind. Der BDB und die BDMV arbeiten mit dem medizinischen Bereich der Hochschule für Musik in Freiburg zusammen. Erste Ergebnisse habe ich in der Anlage beigefügt. Wir werden hierzu aber sobald fertiggestellt, spezielle Handreichungen weiter geben.

2. Die aktuelle COVID-19-Pandemie hat auf alle Vereine nicht zu vernachlässigende Auswirkungen. Diese werden aktuell in der öffentlichen Diskussion so gut wie nicht berücksichtigt. Um einen Überblick über die aktuelle Situation in Vereinen zu bekommen, hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes eine Studie initiiert. Durch diese Studie werden wir Klarheit und wichtige Informationen über die Situation in den Vereinen und die eingeleiteten Veränderungen aufgrund der COVID-19-Pandemie erhalten. Bitte unterstützen Sie das Vorhaben indem Sie sich ein paar Minuten Zeit für die Beantwortung des Fragebogens nehmen. Sie finden diesen unter: https://onlinesurvey.htwsaar.de/index.php/621297?lang=de Die Umfrage erfolgt anonym.

3. Wie in BVK aktuell 6 angekündigt bitten wir Sie uns Berichte und Bilder zu schicken, wie sie den Corona-Alltag im Verein bisher gestaltet haben. Diese möchten wir in den Ausgaben Juni und Juli unserer Verbandszeitung veröffentlichen.

4, Bitte denken Sie auch an die BVK-Hauptversammlung am 29.06.2020, 19:00 Uhr wir werden Sie noch informieren in welcher Form wir diese durchführen werden.

Ich bitte Sie eindringlich nicht den Maßnahmengegnern, Trittbrettfahrern und Verschwörungstheoretikern nachzueifern und unvorsichtig zu bleiben. Trotz der ermutigenden Untersuchungen müssen diese noch im Bereich der Aerosole vertieft werden. Musik ist und bleibt für uns die schönste Nebensache der Welt.

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Musizieren während der Pandemie

 


BVK Aktuell Nr. 6

Liebe Mitglieder,
leider sieht unsere Corona-Perspektive noch nicht viel besser aus aber unsere Dachverbände und wir arbeiten an Lösungen für eine Blasmusik im Zeichen von Corona. Hier die aktuellen Informationen.

1. Wir haben uns entschlossen auch im Mai unsere BVK-Verbandszeitung nochmals auszusetzen. Damit wir dann im Juni und Juli auch genügend Berichte haben, bitten wir Sie um Ihre Mitarbeit. Schicken Sie uns Berichte und Bilder, wie sie den Corona-Alltag im Verein bisher gestaltet haben. Folgende Themen könnte ich mir hierbei vorstellen: - Balkon-Konzerte usw. - Erfahrungen bei coronabedingten Stornierungen von Festen, Probewochenenden, Konzerten, Versammlungen usw. - Handhabung von Dirigenten- und Ausbilderhonoraren, sowie Ausbildungsgebühren - Virtueller Unterricht - Vorbereitungen zum Musikvereinsleben mit Corona Freue mich aber auch auf andere gute Einfälle.

2. In BVK aktuell 5 hatten wir auch eine Info vom BDB weiter gegeben. Hierin sehen wir kritisch, die Honorare für Dirigenten und Ausbilder ohne weitere Vereinbarung weiter zu bezahlen. Dies könnte bei einer Prüfung der Deutschen Rentenversicherung in Bezug auf eine Scheinselbständigkeit negativ für uns ausgelegt werden. Aus diesem Grund sollte hier bei Weiterbezahlung eine Sondervereinbarung getroffen werden z.B. als Vorausbezahlung für noch zu erbringende Leistungen. Es besteht aber wie in vorhergehenden BVK aktuell schon berichtet auch die Möglichkeit der Dirigenten und Ausbilder eine Unterstützung beim Land zu beantragen. Ich kenne einige Fälle bei denen es unkompliziert und schnell geklappt hat und diese dann fairerweise die Musikvereine auch von ihren Zahlungsverpflichtungen entbunden haben.

3. Anbei noch eine weitere Einschätzung des BDB: Liebe Musikerinnen und Musiker, in den letzten Tagen erhielten Sie ein Empfehlungsschreiben des BDB zur aktuellen Corona-Situation. Auf dieses Schreiben erreichten uns verschiedene Rückfragen, die wir hiermit etwas ausführlicher erläutern möchten. Für unsere Musikvereine sind die letzten Wochen äußerst schwierig und existenziell bedrohlich. Einerseits mussten sehr viele Konzerte und Veranstaltungen abgesagt werden, andererseits ist der Probebetrieb komplett eingestellt. Wir alle möchten selbstverständlich so schnell wie möglich wieder in den Alltag zurück und möglichst bald wieder in gewohnter Form musizieren. Mir persönlich ist bewusst, dass die derzeitigen Entscheidungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie enorme Härten und auch Ungerechtigkeiten mit sich bringen. Auch ist uns klar, dass die Entscheidungen, die im politischen Raum derzeit getroffen werden, nicht immer zu 100% jedes Detail auch der vereinsinternen Notwendigkeiten erfassen. Es gibt für eine derartige Lage keine Blaupause. Wir sind daher auch auf Rückmeldungen, wie Sie sie uns geben, angewiesen, um die Programme und die Maßnahmen nachsteuern und anpassen zu können. Das Ziel aller Entscheidungen ist aktuell der umfassende Gesundheitsschutz für die Bevölkerung - dies betrifft nicht nur ausschließlich diejenigen Menschen, die sich mit dem Virus infiziert haben. Es geht uns auch darum, unser Gesundheitssystem nicht zu überlasten, denn es ist uns auch klar, dass ein Mensch mit einer ernsthaften Erkrankung wie z.B. einem Herzinfarkt, ebenso eine medizinische Intensivbehandlung benötigt, wie ein Corona-Patient. Einen Infarkt-Patienten z.B. an der Uni Klinik abzuweisen und in eine andere Klinik zu transportieren, weil die Intensivbetten belegt sind, bedeutet in diesem Fall den Tod!

Auf unser Schreiben erreichen uns beispielsweise folgende Rückfragen, die wir mit einigen Antworten an Sie weiterleiten:

Dürfen wir am 1. Mai in einem Privatgarten mit fünf Personen musizieren?
Aktuell darf man im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts unterwegs sein. Ansammlungen im nichtöffentlichen Raum (insbesondere in Wohnungen) mit mehr als fünf Personen bleiben grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind unter anderem in gerader Linie Verwandte.

Was rät der BDB?
Der BDB regt an, den 1. Mai in neuer Form mit Einzelspielern und/oder entferntem Duopartner/in zu bespielen und die Bevölkerung musikalisch zu bereichern. Das 1. Mai-Wecken ist eine traditionelle und wunderbare kulturelle Veranstaltung und wird in der Bevölkerung sehr geschätzt. Ob eine Gruppe bis zu 5 Personen im privaten Bereich spielt, obliegt der Verantwortung des Vereins bzw. der Bläsergruppe und bedarf der Einhaltung von Landes- bzw. Kommunalverordnungen. Der BDB rät dazu, insbesondere in der aktuellen Situation neue Formen zu suchen, um den 1. Mai in kreativer Form zu bespielen. Dies erhöht eventuell die Aufmerksamkeit und ermöglicht ein einzigartiges Erlebnis. Zeitgleich kann der Verein auf seine Not-Situation aufmerksam machen und eventuell zusätzliche Spenden generieren.
Beispiele:
• Einzelspieler (dies können alle Instrumente sein / Schlagzeug: Glockenspiel u.a.) spielen an verschiedenen Plätzen im Ort individuell einige Mailieder oder sonstige schöne passende Lieder.
• Einzelspieler spielen sich Lieder zu und antworten als Echo. (strophenweise oder phrasenweise) Dies kann zu einer ganz besonderen Form führen.
• Einzelspieler spielen von verschiedenen Türmen, Balkonen, Anhöhen – im Wechsel oder nach Zeitplan. Der Zeitplan könnte vorab veröffentlicht werden.

Warum rät der BDB, den Spielbetrieb bis zum 17. Mai einzustellen und nicht bis zum 3. Mai?
In Baden-Württemberg ändert sich bezüglich des Veranstaltungsverbots bis zum 3. Mai 2020 und sehr wahrscheinlich auch darüberhinaus zunächst nichts. Sollten sich ab dem 3. Mai einige Rahmenbedingungen lockern, die insbesondere für die Musikvereine Auswirkung haben, so muss ein sanfter Beginn mit Bedacht und allen weiteren Vorkehrungen vorbereitet werden. Der BDB erarbeitet aktuell Handlungsempfehlungen, wie die Proben und Aufführungen zukünftig durchgeführt werden könnten und die Hygienemaßnahmen in den Proberäumen umgesetzt werden sollten. Diese Vorbereitungen benötigen auch in den Vereinen Zeit. Somit haben wir ab dem 3. Mai die Möglichkeit, für unsere Vereine und Verbände durchführbare und sinnvolle Rahmenbedingungen zu beschreiben und umzusetzen.
Wir raten davon ab, so schnell wie möglich zu agieren, sondern mit Bedacht und entsprechenden Vorkehrungen vorzugehen.

Was soll unser Verein in der Zwischenzeit tun?
In der aktuellen BDB-Blasmusikzeitschrift hat das BDB-Redaktionsteam eine Vielzahl an Möglichkeiten aufgezeigt, wie die spielfreie Zeit für weitere zukunftsweisende Themen sinnvoll genutzt werden kann. Bitte leiten Sie beiliegende PDF weiter und lesen Sie ab 1. Mai die neue blasmusik Zeitschrift und/oder das blasmusik E-Paper https://www.epaper.goldenwind-blasmusik.com

Einzelunterricht ist laut Coronaverordnung in BW erlaubt –
Was rät der BDB?

Das Land Baden-Württemberg sieht in den aktuellen Auslegungshinweisen zur Coronaverordnung vor, dass Musiklehrer im Einzelunterricht zugelassen sind. https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/Auslegungshinweise_zur_Corona-Verordnung.pdf

Der BDB plädiert dafür, den Unterricht mit dem Blasinstrument ausschließlich digital durchzuführen. Insbesondere bei der hohen Anzahl an Kindern und Jugendlichen in unseren Vereinen, die größere Infektionsgefahr bei den Bläsern als beim Akkordeon, der Violine oder der Gitarre sowie die in vielen Fällen nicht vorhandenen Unterrichtsräume, sollten wir auch hier mit Vorsicht und Bedacht vorgehen.

Das Durchführen von Einzelunterricht im Präsenzunterricht obliegt der Verantwortung der Lehrkräfte und der Familien. Wir raten jedoch zur digitalen Form. Es haben uns in den letzten Wochen sehr viele Lehrkräfte rückgemeldet, dass sie sehr gut mit der digitalen Form zurechtkommen. Diese ersetzt selbstverständlich niemals die persönliche Präsenzform. Klar ist jedoch auch, dass durch den Einzelunterricht zusätzliche potenzielle Übertragungswege geöffnet werden, sei es durch Schmierinfektionen in den Proberäumen und an den Instrumenten oder auch durch die jeweiligen Lehrkräfte. Wir bedanken uns herzlich für Ihre Rückfragen, Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken in dieser Zeit. Wir werden mit den nächsten Informationen versuchen, zusätzliche Handreichungen für die zukünftigen Monate zu entwickeln. Weitere Rückfragen sammeln wir und stehen gerne zur Verfügung. Viele Grüße aus Staufen und bleiben Sie gesund! Ihr Dr. Patrick Rapp MdL BDB-Präsident

3. Anbei erhalten Sie eine aktuelle Aufstellung des Finanzministeriums Baden-Württemberg über „Erleichterungen für Steuerpflichtige, die von der Ausbreitung des Coronavirus unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind“. Für uns sind darin besonders die Seiten 9 – 11 interessant.

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Corona - Steuerliche Hilfen im Überblick

 

4. Falls Sie musikalische Aktionen planen beachten Sie unbedingt die jeweils geltenden Vorschriften und sichern dies mit einer Freigabe durch die Gemeinde ab. Es hat hier in einigen Fällen schon erhebliche Strafen gegeben.

Bitte denken Sie auch an die BVK-Hauptversammlung am 29.06.2020, 19:00 Uhr wir werden Sie noch informieren in welcher Form wir diese durchführen werden.

Wir müssen im Moment noch Geduld haben und die weitere Entwicklung abwarten. Ich nehme mir nun die Zeit um für meine Familie und mich zu musizieren und jeden Sonntag bei meinem Balkonkonzert auch für die Nachbarn. Das kann auch Spaß machen und hebt auf jeden Fall die Stimmung.

 


BVK Aktuell Nr. 5

Liebe Mitglieder,

Corona hat uns weiterhin fest im Griff und vielen fragen sich wie es überhaupt mit der Musikvereinsarbeit weiter gehen kann und wie sieht eine zeitliche Perspektive aus. Hierzu einige weitere Information.

1. Bei der BVK-Bläserjugendsitzung über Skype am 20. April haben wir beschlossen, dass der JMLA-Sommerlehrgang in diesem Jahr nicht stattfinden wird. Das Risiko für die Teilnehmenden und Dozierenden ist aus unserer Sicht zu groß, da Sicherheitsabstände nur schwer eingehalten werden können und die Gruppengrößen aus Kostengründen nicht verkleinert werden können. Weiterhin haben die Teilnehmenden nur schwer die Möglichkeit sich qualifiziert auf den Lehrgang vorzubereiten. Wer in diesem Jahr unbedingt sein JMLA ablegen möchte hat die Gelegenheit beim Prüfungstag am 21.11.20 in Karlsruhe-Neureut. Aber auch hier müssen wir leider die Teilnehmendenzahl begrenzen. Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Jugendverantwortlichen weiter.

2. Der BDB hat nachstehende Stellungnahme zu einigen Themen aktuell ebenfalls am 20.April abgegeben. Der darin genannte 17. Mai ist kein offizielles Datum und soll nur aussagen, dass bis dorthin die Lage neu bewertet wird. Liebe Verbands- und Vereinsverantwortliche im BDB, auch wenn es erste Anzeichen gibt, dass sich die Fallzahlen der Corona-Neuinfektionen in Deutschland verlangsamen, sollten die Musikvereine die bisherige Praxis keinesfalls lockern und nach wie vor den gesamten Spiel- und Probebetrieb eingestellt lassen. Es wäre geradezu fahrlässig, die restriktiven Maßnahmen voreilig zu lockern. Insbesondere innerhalb der Bläserwelt, in der über Kondenswasser der Instrumente, Aerosole (Wassertröpfchen) in der Luft, Nähe zu den Registerkolleginnen/-kollegen, Reinigen der Instrumente nach dem Musizieren u.v.m. ein definitiv höheres Infektionsrisiko besteht als vergleichsweise dem Spielen eines Akkordeons oder Streichinstrumentes, müssen wir den Schutz des Einzelnen vielseitig betrachten und die bisherige Praxis beibehalten. Der BDB erarbeitet aktuell eine Handreichung, wie ein Spielbetrieb in einigen Wochen/Monaten wieder aussehen könnte und welche Maßnahmen zum Schutz der Musiker/innen durchgeführt werden sollten.

Aktuell empfiehlt der BDB allen Vereinen, Vereinsverantwortlichen, Dirigenten, Musikpädagogen, Lehrkräften und Jugendleitern folgende Vorgaben bis vorerst 17. Mai 2020 dringend einzuhalten: (Diese Empfehlungen könnten sich - je nach Lage und Entwicklung - bis zum 17. Mai nochmals ändern.)

• Führen Sie bitte keine Proben, Konzerte, Auftritte für Orchester, Ensembles (auch Duos und mehr) bis vorerst 17. Mai durch. • Unterrichten Sie ausschließlich über digitale Medien (facetime, skype, zoom, Telefon, Video). Umfangreiche Hilfen finden Sie auf der BDB-Sonderseite im Internet unter http://coronakrise.notruf-verein.de “Hilfe in der Corona-Krise“. Dort finden Vereinsverantwortliche, Lehrkräfte, Kulturschaffende nicht nur die Antworten auf die häufigsten Fragen, sondern auch Arbeitshilfen und Links wie etwa zu den Antragsformularen für das Landes-Förderprogramm „Soforthilfe Corona“ oder der zuständigen IHK, sowie eine Anleitung zur Selbsthilfe. • Erteilen Sie keinen Unterricht in örtlicher Anwesenheit – auch dann nicht, wenn die Eltern der Schüler einverstanden sind. • Empfehlen Sie Ihren Verantwortlichen, Dirigenten, Lehrkräfte, sich über die BDB Seite http://coronakrise.notruf-verein.de “Hilfe in der Corona-Krise“ zu informieren. • Empfehlen Sie den haupt-/nebenberuflichen Dirigenten/Lehrkräften, sich intensiv mit der Soforthilfemaßnahme (Antrag für Solo-Selbständige) zu befassen und den Antrag einzureichen. • Stehen Sie im intensiven Kontakt mit Ihren Dirigentinnen und Dirigenten und sprechen Sie offen über deren finanzielle Situation. Der BDB empfiehlt nach wie vor, die Dirigentenhonorare in gewohnter Form zu bezahlen.

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute und bedanken uns für ihr bisheriges Engagement und die Einhaltung der BDB-Handlungsempfehlungen.
Wir melden uns wieder in den nächsten Tagen mit weiteren Hinweisen.
Viele Grüße aus Staufen. Bleiben Sie gesund!
Dr. Patrick Rapp MdL / BDB-Präsident

 

3. Die BDMV hat ebenfalls häufig gestellte Fragen zu Corona gebündelt und wie folgt beantwortet:

3.1. Stornierung von gebuchten Hotels, Jugendherbergen, etc. Solange die Anordnungen der Bundesregierung bzw. der Länder hinsichtlich des Kontaktverbotes zum Zeitpunkt der Stornierung noch nicht bestanden, haben die Hotels und Jugendherbergen grundsätzlich einen Anspruch auf Stornokosten entsprechend ihren Vertragsbedingungen. Das können, je nach zeitlichem Abstand vor der Anreise, bis zu 90 % sein. Ob diese 90 % im Einzelfall gerechtfertigt sind unterliegt der Prüfung durch die Gerichte. Grundsätzlich gilt, dass die Hotels oder Einrichtungen sich das anzurechnen haben, was sie ersparen. Da immerhin ja durch den Aufenthalt keine Reinigungskosten, kein Storm, kein Wasser unter Umständen die Verpflegung erspart wird, sind die 90 % meines Erachtens zu hoch angesetzt. Die Höhe der Ersparnis steigt natürlich mit zeitlichem Abstand zu dem Ereignis.

3.2. Vergütung von Dirigenten und Musiklehrern Die Frage der Vergütung hängt davon ab, ob der jeweilige Instrumentallehrer beim Verein fest angestellt, also Arbeitnehmer im Rechtssinne ist. In diesem Fall hat er einen Anspruch auf Weiterbezahlung. Es liegt im Risikobereich des Arbeitgebers, dass die Unterrichte unmöglich werden. Soweit er Selbstständiger ist und lediglich auf Honorarbasis arbeitet, entfällt der Honoraranspruch. Der angestellte Musiklehrer, der infiziert wird und krank ist, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zu 6 Wochen. Derjenige, der in Quarantäne ist, hat ebenfalls Anspruch auf Lohnfortzahlung, allerdings kann sich der Verein dieses Geld zurücknehmen aufgrund des Infektionsschutzgesetztes. Hierzu müssen Anträge an die jeweils in den Ländern zuständigen Gesundheitsbehörden gerichtet werden. Der Selbstständige, der in Quarantäne kommt, kann dieses Geld ebenfalls beanspruchen, muss aber den Antrag selbst stellen.

3.3. Änderungen im Vereinsrecht:
Der Bund hat eine Ausnahmeregelung verabschiedet, mit der Vereine auch dann Beschlüsse fassen können, wenn in ihrer Satzung keine Möglichkeiten für Videokonferenzen oder andere "virtuelle Sitzungen" vorgesehen sind. Damit können Mitgliederversammlungen, Entlastungen und Wahlen auch in Zeiten von COVID-19 durchgeführt werden. Auch Abstimmungen per E-Mail und Fax werden ermöglicht. Mehr: https://bundesmusikverband.de/wp-content/uploads/2020/03/Information-zur-Durchf%C3%BChrung-von-Mitgliederversammlungen.pdf

3.4. Absage von Veranstaltungen: Bei abgesagten Veranstaltungen stellt sich die Frage der Rückzahlung von Eintrittsgeldern. Diese sind zurückzuerstatten. Sollte jedoch die Veranstaltung später nachgeholt werden, kann man auch so verfahren, dass die Eintrittskarten für diese spätere Veranstaltung ihre Gültigkeit behalten. Derjenige Kunde, der aber zu einem späteren Zeitpunkt die Veranstaltung nicht mehr besuchen kann, hat einen Anspruch auf Rückerstattung.

3.5. Finanzielle Hilfen auf Bundesebene:
Der Solidaritätsfond der Bundesregierung über 50 Milliarden Euro (Eckpunkte-Unterrichtung durch die Bundesregierung in Drucksache 19/18105) richtet sich u.a. an Kleinstunternehmen. Wir gehen davon aus, dass die entsprechende Definition von Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 angewandt wird, die unserem Verständnis nach auch wirtschaftlich tätige Vereine umfasst, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresbilanz unter 2 Mio. EUR liegt. Die Abgrenzung, was bei einem Verein zum wirtschaftlichen Tätigkeitsbereich gehört und was nicht, muss jeweils im Einzelfall vorgenommen werden.

Informationen für Unternehmen und Selbstständige (Bundesregierung) [30. März 2020]: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010 Ergänzende Informationen für den Kulturbetrieb (Bundesregierung) [30. März 2020]: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-kultur-1735378

4. Bitte denken Sie auch daran ihre finanziellen Mehrbelastungen gemäß unserer BVK aktuell 2 an unsere Geschäftsführerin Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu melden. Die Situation wird sich weiterhin sehr dynamisch ändern und muss immer wieder neu bewertet werden aber wahrscheinlich ist, dass auch unsere Feste bis 31. August nicht durchgeführt werden können. Leider ist es auch so, dass Bundes-, Landes- und Gemeindeverordnungen in diesem Thema voneinander abweichen können. Deshalb muss es immer auch eine örtliche Bewertung der Verordnungen geben. Im Moment ist der BDB dabei Handreichungen zu erarbeiten, wie ein Spielbetrieb mit Corona aussehen kann. Wenn es auch schwer fällt, haben Sie Geduld und gehen Sie kein Risiko ein. Wir werden Sie weiter mit BVK aktuell auf dem Laufenden halten. Bleiben Sie gesund!

 


BVK Aktuell Nr. 4

 


BVK Aktuell Nr. 3

Wie in BVK aktuell 2 angekündigt arbeiten unsere Dachorganisationen an weiteren Hilfestellungen zu CORONA. Eine sehr hilfreiche Zusammenfassung stellt uns der BDB auf der eigenen Plattform Notruf-Verein zur Verfügung.

Mit der Homepage verfolgt der BDB folgende Ziele:

• auf staatliche Subventionen und Unterstützungen hinweisen • digitale Möglichkeiten aufzeigen und Hilfestellungen unterbreiten • auf kostenfreie Plattformen für virtuelle Kommunikation hinweisen • ausgewählte sinnvolle Links mitteilen • neue Ideen und Möglichkeiten präsentieren

Gleichzeitig möchte der BDB alle Musikvereine dazu aufrufen, allen Dirigenten, Musikpädagogen und Instrumentallehrkräften treu und verlässlich zur Seite zu stehen und mit ihnen regelmäßig im Gespräch zu sein. Denn nichts ist in diesen Tagen wichtiger als der Zusammenhalt, der Austausch und die gegenseitige Unterstützung!

Sie finden unter https://coronakrise.notruf-verein.de/ nützliche Infos, Antworten und Links rund um das Themenfeld.

Stellen auch Sie Ihre Fragen. Der BDB versucht so bald wie möglich zu antworten. Mit Ihren Fragen helfen auch Sie mit, dass andere Vereine ebenfalls eine Antwort und eventuelle Lösungsvorschläge erhalten.

 


BVK Aktuell Nr. 2

1. Wir bitten Sie nochmals alle Ihre ausgefallenen Maßnahmen an unsere Geschäftsführerin Claudia Fingerhut-Graf unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu melden. Die Kosten hierfür sollten aufgegliedert sein nach monatlichen Kosten, z.B. für Dirigent, Ausbilder,Miete und Ausfallkosten für einmalige Veranstaltungen, z.B. Stornokosten bzw. schon getätigte Ausgaben und entgangener Gewinn. Wir benötigen dies unbedingt zur politischen Argumentation, dass auch wir Musikvereine Unterstützung benötigen.

2. Da im Moment keine Proben und Veranstaltungen stattfinden, haben wir uns entschieden im April keine Verbandszeitung herauszugeben. Notwendige Informationen erhalten Sie über BVK aktuell.

3. Die angesetzten Proben für das Senioren-Projektorchester im April und Mai werden natürlich auch nicht stattfinden.

4. Das Internationale Jugendkapellentreffen des BDB, das vom 21.-24.Mai 2020 in Ettlingen stattfinden sollte, wird auf 2021 verschoben. Im Moment wird mit der Stadt Ettlingen ein neuer Termin gesucht. Das Vatertagswochenende wird es 2021 nicht werden.

5. Anbei einige nützliche Information zu CORONA von BDB und BDMV. Die auch auf den Websites zu finden sind. Diese werden im Moment noch mit Antworten zu häufigen Fragen ergänzt.

6. Die beschlossenen Soforthilfemaßnahmen können in bestimmten Fällen auch für unsere Freiberuflichen Dirigenten und Ausbilder interessant sein. Anbei das Schreiben des Kultusministeriums BW.

7. Bitte blocken Sie auf jeden Fall den Ausweichtermin 29.06.2020, 19:00 Uhr für unsere BVK-Hauptversammlung. Im Moment werden die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, dass diese auch virtuell durchgeführt werden können. Falls das Versammlungsverbot an diesem Termin noch besteht, werden wir versuchen diese virtuell durchzuführen.

 

BVK Aktuell Nr. 1

Die BVK-Präsidiumssitzung hat am 15. März 2020 stattgefunden und hat einige Themen beschlossen, die ich Ihnen auf kurzem Wege mitteilen möchte.

1. Die wegen Corona ausgefallene BVK-Hauptversammlung planen wir am Montag, 29.06.20, 19:00 Uhr in Bretten-Büchig nachzuholen. Vorausgesetzt ist hierbei, dass es die Lage zulässt.

2. Wie in der Absage zur Hauptversammlung angekündigt, haben wir mit einstimmigem Präsidiumsbeschluss Thomas Barth, als 2. Vizepräsident und Severine Krüger, als Medienbeauftragte kommissarisch bis zur nächsten Wahlmöglichkeit eingesetzt.

3. Durch die Corona-Pandemie ist das Vereinsleben im Moment zum Erliegen gekommen. Konzerte, Proben, Unterricht und teilweise lange geplante Veranstaltungen fallen aus und verursachen nicht nur Mindereinnahmen sondern auch Ausfallkosten. Dies möchten wir natürlich auch in die politische Diskussion quantitativ einbringen. Wir bitten Sie deshalb alle Ihre ausgefallenen Maßnahmen, die Mindereinnahmen und die Ausfallkosten an unsere Geschäftsführerin Claudia Fingerhut-Graf unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu melden.

4. Weiterhin wurde beschlossen, dass in diesem Jahr kein ComMusic-Seminar stattfinden wird, da der Herbst sicher mit Nachholterminen ausgelastet ist.

5. Viele Fragen erreichen uns wegen Bezahlung von Dirigent/in, Ausbilder/in und den Ausbildungsgebühren. Dies kann leider nicht pauschal beantwortet werden und kommt auf die jeweilige Situation und Vertragslage an. Hier sollten mit Berücksichtigung beidseitiger Interessen einvernehmliche Einigungen

 

 

Mit freundlichen Grüßen
Blasmusikverband Karlsruhe e.V.
Ehrenpräsident
Michael Weber
Hermann-Hesse-Str.9
76189 Karlsruhe
+49 175 2489514