I) Allgemeines

Der Blasmusikverband Karlsruhe e.V. (BVK) erkennt die Gültigkeit, der von anderen Blasmusikorganisationen verliehenen Ehrungen an.

 

II) Ehrungen für Aktive

1. Der BVK verleiht an aktive Musikerinnen und Musiker und an Verwaltungsmitglieder, die nicht musikalisch tätig sind, für langjährige Tätigkeit folgende Ehrenzeichen:

  • 10 Jahre  =  Verbandsehrennadel in Bronze
  • 20 Jahre  =  Verbandsehrennadel in Silber
  • 30 Jahre  =  Verbandsehrennadel in Gold

2. Die Ehrungsberechtigung beginnt mit Vollendung des 8. Lebensjahres. Von diesem Zeitpunkt an werden all diejenigen Jahre berücksichtigt, in denen das zu ehrende Mitglied namentlich und mit dem Status „aktiv“ erfasst wurde.  Dies hat durch die alljährlich verpflichtenden Mitgliedermeldungen zu erfolgen. Die Jahresmeldungen sind ausschließlich mit dem vom BDB vorgegebenen Datenerfassungsprogramm durchzuführen. Der  Status „aktiv“ ist in der BDB-Mitgliederordnung geregelt.

3. Für 40, 50, 60 und 70 jährige Aktivität ehren die Dachorganisationen der Bund Deutscher Blasmusikverbände (BDB)  und die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV).

4. Verbandsehrungen sind schriftlich mindestens 8 Wochen vor dem Ehrungstermin beim Verbandsgeschäftsführer zu beantragen. Bundesehrungen sind mindestens 8 Wochen vor dem Ehrungstermin mit dem entsprechenden Ehrungsantrag oder durch digitale Zusendung der Ehrungsdatei ebenfalls beim Verbandsgeschäftsführer des BVK zu beantragen.

5. Die Kosten für die vorstehenden Ehrungen trägt der Verband bzw. die Dachorganisation, welche für die Ehrung zuständig ist. 

6. Ehrungen des internationalen Musikbundes (CISM)  sind mindestens 8 Wochen vor dem Ehrungstermin mit den entsprechenden Vordrucken beim Verbandsgeschäftsführer zu beantragen. Dies können sein Ehrenkreuz, Verdienstkreuz oder Verdienstmedaille der CISM. Diese Ehrungen sind jedoch kostenpflichtig.

7. Die Ehrungen werden jeweils von einem Angehörigen des Verbandspräsidiums des BVK durchgeführt.

 

III) Ehrungen für Förderer und besondere Verdienste

1. Personen, welche die Blasmusik, den Verband und seine Mitgliedsvereine besonders fördern, ohne aktiv musikalisch tätig zu sein, verleiht der Verband die silberne oder goldene Verbandsehrennadel. Die Entscheidung wird vom Vorstand des BVK getroffen.

2. Vereinsangehörige, die aktiv waren und sich um ihren Verein besonders verdient gemacht haben, können die Sonderehrennadel des BVK erhalten, wenn sie wegen Krankheit, Wohnungswechsel oder andere zwingenden Gründen nicht mehr aktiv tätig sein können und eine Ehrung nach Ziffer II Nr 1, 2 oder 5 zu diesem Zeitpunkt nicht in Frage kommt. Die Entscheidung wird vom Vorstand des BVK getroffen. Dirigenten, die 10 Jahre dem BVK angehörige Vereine dirigiert haben, können ebenfalls mit der Sonderehrennadel ausgezeichnet werden.

3. Für mindestens 25-jährige Tätigkeit als Dirigent in einem oder mehreren Mitgliedsvereinen des BDB verleiht dieser die „Silberne Verdienstnadel“ und Urkunde.

4. Für mindestens 25-jährige Tätigkeit in der Vorstandschaft in einem oder mehreren Mitgliedsvereinen des BDB verleiht dieser die „Silberne Verdienstnadel“ und Urkunde.

5. Für besondere und langjährige Verdienste in einem Mitgliedsverein/-verband des BDB verleiht dieser die „Sonderehrennadel“ mit Urkunde. Diese Ehrung ist jedoch kostenpflichtig.

6. Die Beantragung erfolgt wie unter II) , 4. beschrieben.

7. Angehörige des Verbandspräsidiums des BVK, die 10, 15 oder 20 Jahre diesem Gremium angehört haben, werden durch den BDB geehrt.

 

IV) Gültigkeit der Ehrungsordnung

Diese Ehrungsordnung wurde von der Verbandshauptversammlung am 14. März 2010 in Karlsruhe-Hohenwettersbach angenommen. Die Ehrungsordnung vom 17. März 1996 hat somit keine Gültigkeit mehr.

Michael Weber, Verbandspräsident