BVK Aktuell
Liebe Mitglieder, vielen Dank, dass wir die Hauptversammlung mit Wahlen und Satzungsänderungen so unkompliziert durchführen konnten. Die Pandemie ist zwar durch den schrecklichen Krieg etwas in den Hintergrund getreten, doch durch das neue Infektionsschutzgesetz, ergeben sich wieder einige Erleichterungen, die jedoch immer mehr Entscheidungen erfordern, um dem eigenenen Schutzbedürfnis im Musikverein gerecht zu werden.
1. Seit Samstag, den 19. März 2022, gilt die neue CoronaVO im Zusammenhang mit dem neuen Infektionsschutzgesetz vom 18. März 2022. Es sind weiterhin Hygienekonzepte für Proben und Veranstaltungen erforderlich. Deshalb wurde das Muster-Hygienekonzept COVID-19 für die Amateurmusik in Baden-Württemberg aktualisiert. Dieses finden Sie unter: bdb-akademie.com/wp-content/uploads/2022-03-19-BW-Muster-Hygienekonzept-Amateurmusik.pdf
Neu im Muster-Hygienekonzept:
Mehrtägige Veranstaltungen mit Übernachtung; Testnachweise müssen alle drei Tage vorgelegt werden.
Die aktuellen Corona-Regeln:
• Die Stufen der CoronaVO entfallen
• 3G-Zugangsbeschränkung für Proben und Veranstaltungen
• Abstandsempfehlung von mind. 1,5 Metern
• Beim Unterricht für Blasinstrumente und Gesang gilt weiterhin: 2 Meter Abstand oder das Tragen einer medizinischen Maske
• Maskenpflicht: In geschlossenen Räumen ab 18 Jahren FFP2-Masken; keine Maskenpflicht besteht bei Zusammentreffen im Freien (wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen dauerhaft eingehalten werden kann) oder wenn das Tragen von Masken unzumutbar oder unmöglich ist, also z.B. beim Essen, Trinken und Musizieren. Beim Musizieren und Singen soll ein gleichwertiger Schutz zum Tragen einer FFP2-Maske durch Kombination folgender Maßnahmen erreicht werden:
o Sehr gute Belüftung/Luftreinigung der Räume
o Zugangskontrolle mit Tests aller Anwesenden bei hohen Inzidenzen; ergänzend bieten medizinische Masken, Trennwände oder ein Abstand von mind. 1,5 Metern einen Schutz vor direkten Infektionen (Tröpfcheninfektionen)
• Gremiensitzungen eingetragener Vereine (wie Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen): Ohne Beschränkung zulässig
• Für die Bewirtung gelten die allgemeinen Hygienevorschriften und Corona-Regeln wie bei Proben und Veranstaltungen
Das Muster-Hygienekonzept COVID-19 für die Amateurmusik in Baden-Württemberg sowie weitere wichtige Dokumente zu Schutzmaßnahmen finden Sie auch auf der BDB- Webseite unter: bdb-akademie.com/corona