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BVK Mitgliedsvereine aus anderen Landkreisen:

 

Für unsere Mitgliedvereine, die zu einem anderen Landkreis gehören, gilt natürlich ebenfalls das Bundeskinderschutzgesetz,

umgekehrt können sich Musikvereine außerhalb des BVK aber im Landkreis Karlsruhe gerne an unseren Vorlagen orientieren.

Da jedoch jedes Jugendamt anders an das Thema heran geht, bitten wir sie sich mit dem zuständigen Jugendamt abzustimmen, bzw. wird dieses auf sie zu kommen.

Bei Problemen dürfen sie sich natürlich gern an die Bläserjugend im BVK wenden.