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Stadtbezirk Karlsruhe
Beim Stadtkreis hat der Jugendbeirat des BVK formuliert, für wen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis verpflichtend ist, diese Mustervereinbarung kann von den Mitgliedsvereinen übernommen und mit der Stadt beschlossen werden.
Die Einsichtnahme des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisse mit Ausstellen der Unbedenklichkeitsbescheinigung übernimmt das städtische Jugendamt.
Dokumente / Downloads
Normalerweise ist das Dokumentationsblatt im Stadtbezirk nicht nötig! Einsichtnahme und Unbedenklichkeitsbescheinigung durch:
Kinderbüro, Südendstraße 42, 76135 Karlsruhe, Terminvereinbarung unter Telefon: 0721 133-5111