Landkreis Karlsruhe
Der Landkreis Karlsruhe hat hierzu im Oktober 2015 begonnen Post an die Musikvereine zu verschicken, mit der Bitte diese Vereinbarung baldmöglichst unterschrieben zurück zu schicken.
Hier liegt mehr Eigenverantwortung beim MV als bei dem Stadtbezirk und die eigentliche Umsetzung komplett!
Beim Stadtkreis hat der Jugendbeirat des BVK vorformuliert für wen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis verpflichtend ist, was die Landkreisvereine jetzt mit dem Prüfschema selbst festlegen müssten.
Aber kurz gefasst sehen wir das so, dass hier Ausbilder/JMLA Vorbereiter die mit Kindern und Jugendlichen Einzel- oder Gruppenunterricht bis 3 Personen machen betroffen sind.
Außerdem Betreuer bei Freizeiten mit Übernachtungen. Hier dürfen sich die Landkreismusikvereine natürlich gern an der Vereinbarung mit der Stadt orientieren.
Bei größeren Gruppen (z.B. Jugenddirigent der NUR Jugendorchester macht) sehen wir keinen Handlungsbedarf.
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