MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG

 

Information zum Jugendbegleiter-Programm (JBP), Juni 2013

  1. Allgemeines Das JBP soll allen öffentlichen Schulen beim Aufbau zusätzlicher Bildungs- und Betreuungsangebote helfen, indem qualifiziertes Ehrenamt von Vereinen, Verbänden, Kirchen, Eltern und Jugendlichen eingebunden wird. Die Schulen und ihre Kooperationspartner entwickeln vor Ort ein für die Schule passendes Angebot. Bestehende Kooperationen bzw. auslaufende anderweitige Förderungen können über das JBP fortgesetzt werden, wenn die Kriterien des JBP erfüllt sind und eine Doppelförderung ausgeschlossen ist.

  2. Antragstellung Die Antragstellung bei der Jugendstiftung Baden-Württemberg erfolgt durch die Schule für ein Schuljahr. In jedem Schulhalbjahr müssen im Programm mindestens 4 Zeitstunden pro Woche an der Schule durch Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleiter angeboten werden. Die Verlängerung erfolgt durch einen Rückmeldebogen. Alle Formulare sind unter www.jugendbegleiter.de eingestellt.

  3. Finanzierung / Budgets - Budget abhängig von der Zahl der wöchentlichen Jugendbegleiter - Stunden (zw. 2.500 und 8.500 Euro pro Schuljahr inkl. Kooperationsbudget) - Grundbudget für: - Aufwandsentschädigungen von Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleitern - 20 % für Fortbildungen der Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleiter sowie für Koordinations aufgaben - weitere 20 % für Sachkosten - Kooperationsbudget: - nur für Kooperationen mit außerschulischen gemeinnützigen Vereinen und Organisationen (schriftliche Kooperationsvereinbarung nötig!) - nur für Aufwandsentschädigungen von Jugendbegleiterinnen und Jugend - begleitern des Vereins / der Organisation (Auszahlung personenscharf!)

  4. Weitere Informationen: