Schon früh erkannte man die Bedeutung der Jugendwerbung und Jugendausbildung im BVK. viele Jugendliche möchten Musik nicht nur konsumieren, sondern auch selbst ausüben, wobei die Blasmusik mit ihren vielfältigen Besetzungsmöglichkeiten besonders attraktiv ist.
Am 16.04.1978 wurde in Forst in der Waldseehalle das erste Jugendkritikspiel durchgeführt, an dem sich 40 Schüler- und Jugendkapellen und Spielgruppen mit insgesamt 700 aktiven Jungmusikern beteiligten. Drei Jahre später, im März 1981 konnte das Verbandspräsidium bei der Hauptversammlung in Karlsruhe-Daxlanden das Einverständnis der Delegierten aus den Mitgliedsvereinen zur Gründung der Bläserjugend erhalten. Am 22. März 1981 fand in Weingarten die konstituierende Sitzung statt, bei der eine eigenständige Bläserjugend als freiwilliger Zusammenschluss der Jugendorganisationen der Musikvereine im BVK gegründet wurde. Nachdem nun alle organisatorischen Schritte getan waren, konnte gezielt auf die musikalische Arbeit im Verband zugesteuert werden.
Für ihr Mitglieder nimmt die Bläserjugend eine große Anzahl von Aufgaben wahr. Dazu gehören u.a. Wertungsspiele für Jugendorchester und Gruppen, die Jugendleitertagungen, Beratungen in überfachlichen Bereichen, Angebote zur fachlichen Weiterbildung (u.a. JMLA) und Gemeinschaftsveranstaltungen wie das beliebte Fußballturnier der Bläserjugend.
Die ständige qualitative und quantitative Ausbildungsverbesserung der jungen Musikerinnen und Musiker ist eines der Hauptanliegen der Bläserjugend. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit den Musikschulen im Landkreis Karlsruhe und ein hoher Grad an professioneller Ausbildung in den Vereinen der Garant für den erreichten Erfolg. Dieser Erfolg ist zugliech eine Bestätigung der ehrenamtlichen und engagierten Arbeit in den Vereinen, ohne die für viele Jugendlichen keine Ausbildung möglich wäre. Die Jugendarbeit in den Vereinen ist nicht nir eine jugend- und kulturpolitische Bereicherung, sondern zugleich auch ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des sozialen Friedens in unserer Gesellschaft.
im fachlichen und überfachlichem Bereich
fachlicher Bereich:
- JMLA
Ab 1998 gibt es Zuschüsse für jedes bestandene Jungmusiker-Leistungsabzeichen in Bronze, Silber und Gold (kein Junior)
derzeit zwischen 21,00 € pro bestandenes JMLA. Kommt automatisch durch Verbandsmeldung, bezuschusst werden nur Kinder die mit Commusic gemeldet sind.
- Jugendwertungsspiel
Zuschuss ist seit 2004 gestrichen - Kooperation Schule - Verein
projektbezogene Kooperation, Einzelkooperation
Antrag mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung, aber spätestens 1.Sept beim Regierungspräsidium Karlsruhe mit Antragsformular stellen
Dauerkooperation ganzjährige intensive Kooperation wird mit 250 € - 600.- € bezuschußt.
Anträge mit Formular zum 31.1. über die BDB Geschäftsstelle zum Reg. Präs. Freiburg, an das Kultusministerium
weiter Infos und Formulare im Internet unter www.schulmusik-online.de und www.bdb-blaeserjugend.de
Überfachlicher Bereich (Freizeitmaßnahmen):
- Kommunaler Zuschuß
Dauer: mindestens 3 Tage, inkl. An- und Abreise
Stadtkreis:
Zuschuß von 3 € pro Tag und Teilnehmer, pro 10 Teillnehmer auch ein Betreuer.
bei Stadtjugendausschuß:
Die von den Teilnehmern unterschriebene Liste wird nach der Maßnahme über die Bläserjugend im BVK eingereicht, Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel werden anteilig bezuschusst. (20%)
Internationale Jugendbegegnung 8 € pro Tag und Teilnehmer
Für Krasnodar gibt es noch mehr Geld
Landkreis:
Zuschuß von € 1,50 +- € 50,00 (wenn finanziell schwächer gestellte Kinder dabei sind), pro Tag und Teilnehmer bis 18 Jahre grundsätzlich, bis 25 Jahre wenn noch in Ausbildung. Pro 10 Teilnehmer auch für einen Betreuer.
Landratsamt:
Die Anträge sind mit dem entsprechenden Vordruck, der beim Landratsamt/Jugendamt oder über BVK erhältlich ist, sowie Teilnehmerliste und Stundenplan dort bis 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme einzureichen.
Maßnahmen im europäischen Ausland und mit der Partnergrafschaft Gwent können evtl. noch höher bezuschußt werden. Halle, Nottingham, Nancy, Krasnodar (GUS), Temesvar.
Im Ausland bis zu 50% der Fahrtkosten, im Inland 15.- pro Tag und Teilnehmer. Vier Wochen vor Reisebeginn beantragen. - Zuschuß über Bundesjugendplan (über Deutsche Bläserjugend)
internationale Jugendbegegnung über BDB Geschäftsstelle Staufen (Frau Renkl) bei der Deutschen Bläserjugend
Zusatzanträge können dazu noch über Landesjugendplan gestellt werden, vor allem bei Fahrten in Partnerregionen Bad.-Württ.
Dauer: mindestens 5 Tage, ohne An- und Abreise, höchstens 30 Tage
Alter: 12 - 26 Jahre
Zuschußhöhe: Für Begegnungen im Ausland bis zu 40 % der Fahrtkosten, höchstens aber 350.- € pro Teilnehmer
Programm: Die Begegnungen dürfen sich nicht nur auf den musikalisch, fachlichen Bereich beschränken. Es muß genügend Zeit eingeplant werden, um die Lebensverhältnisse des Gastlandes kennenzulernen.
Es muß für die Gesamtzeit der Begegnung eine feste Partnergruppe vorhanden sein. - Zuschuß über das Deutsch - Französische Jugendwerk (über Deutsche Bläserjugend)
Es gelten ähnliche Bedingungen wie unter 2. beschrieben
Anträge für Zuschüsse aus dem Bundesjugendplan bzw. dem Deutsch - Französischen Jugendwerk müssen bis spätestens 01.09. des Vorjahres der Maßnahme gestellt werden. - Zuschuß über Landesjugendplan (über BDB (Brigtte Nies) dann über Regierungspräsidium Freiburg)
1. Jugenderholungsmaßnahmen
Einsatz von Betreuern
Dauer: mindestens 5, höchstens 21 Tage
Alter: mindestens 18 (auch schon ab 16)
Alter der Teiln.: 6 -18
Zuschußhöhe: 9,20 € pro Tag pro Betreuer
Anzahl: je 11 Jugendl. 1 Betreuer, Ski 6:1, mit Behinderten 3:1, mit Schwersteh. 1:1
Der Zuschuß wird nicht für Betreuer des öffentlichen Dienstes gewährt, wenn diese bezahlten Sonderurlaub bekommen.
2a. Teilnehmer aus finanziell schwächer gestellten Familien
Dauer: mindestens 5 inkl. An- und Abreise, höchstens 21 Tage
Alter: 6 - 18
Zuschußhöhe: bis 5,10 € pro Tag und Teilnehmer, bei einer Eigenbeteiligung von mindestens 2,50 €
Voraussetzung: Das Nettoeinkommen der Familie darf den Haushaltsgrundbetrag von 520.- € +260.- € für jedes Haushaltsmitglied nicht überschreiten.
2b. Jugenderholungsmaßnahmen mit Behinderten und Nichtbehinderten
jede Gruppe muß 1/3 der gesamten Gruppe umfassen.
Dauer: mindestens 5 inkl. An- und Abreise, höchstens 21 Tage
Alter: 6 - 26
Zuschußhöhe: pro Tag und TN bis zu 12,80 € , höchstens jedoch 50% der Gesamtkosten
Anträge für Zuschüsse aus dem Landesjugendplan müssen in der Regel am Ende des vorhergehenden Jahres, in dem die Maßnahme stattfindet, gestellt werden.
3. Beschaffung und Reparatur von Großzelten und Zeltmaterial
Zuschußfähig sind Beschaffung, Ausrüstung und größere Reparaturen von Großzelten für 6 und mehr Pers., auch Bette, Abdeckplanen, Kochgeschirr usw.
4. Zusatzanträge zum Bundesjugendplan
Zusatzanträge für internationale Jugendbegegnungen in bestimmten Ländern - Allgemeine Hinweise !! WICHTIG !!
Bei den angegeben Zuschußbeträgen handelt es sich um Höchstbeträge, die gewährt werden, wenn die Haushaltsmittel hierfür ausreichen. Einige Gelder sind im Moment eingefroren. Auskünfte im Voraus bitte beim BVK, Stadt-, Kreis-, Landesjugendring, Landratsamt oder Reg. Präsidium einholen.
Anträge für Zuschüsse aus dem Landesjugendplan müssen in der Regel am Ende des vorhergehenden Jahres, in dem die Maßnahme stattfindet, bei der Geschäftsstelle vom BDB gestellt werden.
Anträge für Zuschüsse von den Kommunen bzw. dem Kreis können im Nachhinein gestellt werden.
Anträge für Zuschüsse aus dem Bundesjugendplan bzw. dem Deutsch - Französischen Jugendwerk müssen bis spätestens 01.09. des Vorjahres der Maßnahme gestellt werden.
Bei allen Maßnahmen müssen genaue Teilnehmerlisten geführt werden, die die Teilnehmer unterschreiben.
Eine Doppelbezuschussung ist möglich, wenn deklariert
Freistellung von Arbeit: kann für Tätigkeiten bei den verschiedenen jugendpflegerischen Maßnahmen beantragt werden.
Der Antrag muß von der Bläserjugend im BVK gestellt werden.
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sollten bezahlten Sonderurlaub erhalten, bei anderen Arbeitgebern besteht kein Anspruch darauf.













