Das Präsidium des Blasmusikverbandes Karlsruhe e.V. verabschiedet anlässlich seiner Sitzung am 27.07.96 in Weingarten die folgende Geschäftsordnung:

 

1.   Der Verbandspräsident

  • vertritt den Verband nach innen und außen, gegenüber der Stadt- und Landkreisbehörde, den staatlichen Stellen und Behörden, den einzelnen Kommunen, den Kirchen, den kulturellen Einrichtungen sowie gegen­über anderen Verbänden.
  • vertritt den Verband in übergeordneten Dachverbänden und den Nachbarverbänden im In- und Ausland,
  • nimmt die Richtlinienkompetenz im Rahmen der Satzung wahr,
  • erstellt die Terminplanung für die Fortbildung im Erwachsenenbereich und Tagungen, berät und unterstützt die Bezirksvorsitzenden und die Vorsitzenden der Mitgliedsvereine,
  • überwacht die satzungsgemäße Durchführung der Aufgaben des BVK und der Bläserjugend,
  • fördert internationale und überregionale Kontakte,
  • leitet die Sitzungen des Verbandspräsidiums und die Verbandshauptversammlung,
  • vertritt das Verbandspräsidium bei den Bezirksversammlungen,
  • ist verantwortlich für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, wobei er einen Pressereferenten bzw. Öffentlich­keits­sachbearbeiter einsetzen kann,
  • bearbeitet alle Zuschussanträge des Verbandes und der Mitgliedsvereine,
  • führt Ehrungen verdienter Vereinsmitglieder durch, insbesondere bei 40-, 50-, 60 und 70-jähriger Aktivität.Die Delegierung an andere Mitglieder des Verbandspräsidiums ist möglich.
  • ist für die Vorbereitung und Durchführung von Verbandsveranstaltungen (Verbandsmusikfeste, Wertungs­spiele, Tagungen) verantwortlich.

 

2.   Der stellvertretende Verbandspräsident

  • vertritt und entlastet den Verbandspräsidenten bei allen Aufgaben,
  • übernimmt Sonderaufgaben (derzeit Steuerrecht).

 

3.   Der Verbandsgeschäftsführer

  • verwaltet den Mitgliederbestand der Mitgliedsvereine (nur aktive Mitglieder),
  • erstellt die Mitgliederstatistik und aktualisiert ständig den Mitgliederbestand,
  • bearbeitet Anträge für Ehrungen und Auszeichnungen und koordiniert deren Durchführung,
  • erstellt die Liste mit den Anschriften der Vorsitzenden, Dirigenten, Jugendleiter und Kassierer der Mitglieds­vereine und aktualisiert diese ständig,
  • unterstützt den Präsidenten und den Vorsitzenden der Bläserjugend bei der Vorbereitung und Durchführung von Verbandsveranstaltungen,
  • erstellt die Protokolle der Hauptversammlungen und Präsidiumssitzungen.

 

4.  Der Verbandskassier

  • erstellt den jährlichen Haushaltsplan,
  • errechnet die Beiträge der Mitgliedsvereine anhand der vom Verbandsgeschäftsführer erstellten Mitglieder­listen und den von der Verbandshauptversammlung beschlossenen Beitragssätzen,
  • erledigt den notwendigen Geschäftsverkehr mit dem Finanzamt,
  • überwacht den termingerechten Eingang der Mitgliedsbeiträge sowie der Landes- und Kreiszuschüsse,
  • verteilt die Landeszuschüsse an die Mitgliedsvereine entsprechend den vorgegebenen Richtlinien bzw. nach    einem mit dem Verbandspräsidenten abgestimmten Schlüssel,
  • erledigt den gesamten Zahlungsverkehr,
  • erstellt den jährlichen Kassenabschluss,
  • ist verantwortlich für die termingerechte Durchführung der satzungsgemäßen Kassenprüfung,
  • führt im o.g. Sinn auch die Kasse der Bläserjugend des BVK,
  • erstattet dem Verbandspräsidenten monatlich Bericht und vierteljährlich einen aktuellen Quartalsabschluss.

 

5.  Der Verbandsdirigent

  • ist verantwortlich für alle musikalisch-fachlichen Fragen und erstellt Zielvorgaben für die musikalische Aus- und Fortbildung,
  • wählt die Dozenten und Fachreferenten aus,
  • terminiert und organisiert Lehrgänge/Seminare im Verbandsgebiet, soweit sie die musikalischen Belange betreffen, leitet bzw. beaufsichtig Weiterbildungskurse im Erwachsenenbereich,
  • unterhält Kontakte zu Blasmusikkomponisten- und Verlagen,
  • berät und gibt Hilfestellung an die Dirigenten der Mitgliedsvereine in musikalischen Fachfragen,
  • erstellt einen jährlichen Tätigkeitsbericht für den Bund Deutscher Blasmusikverbände,
  • ist verantwortlich für Wertungs- und Kritikspiele.

 

6.   Der stellvertretende Verbandsdirigent

  • vertritt und entlastet den Verbandsdirigenten bei allen Aufgaben,
  • übernimmt Sonderaufgaben.

 

7.   Der Vorsitzende der Bläserjugend

  • ist verantwortlich für die gesamte Jugendarbeit im BVK,
  • vertritt die Bläserjugend gegenüber dem BVK, dem Stadt- und Kreisjugendring und den übergeordneten Dachverbänden,
  • beruft die Sitzungen des Jugendbeirats ein und leitet diese,
  • beruft die jährliche Hauptversammlung der Bläserjugend ein und leitet diese,
  • plant und führt Lehrgänge zur Erlangung des Jungmusikerleistungsabzeichen durch,
  • ist für die Durchführung von Jugendwertungsspielen und anderen Bläserjugendveranstaltungen verantwort­lich,
  • berät die Jugendleiter der Mitgliedsvereine in allen Angelegenheiten der Bläserjugend.

 

8.   Der stellvertretende Vorsitzende der Bläserjugend

  • vertritt den Vorsitzenden der Bläserjugend bei allen Aufgaben und entlastet diesen,
  • übernimmt Sonderaufgaben.

 

9.   Die Bezirksvorsitzenden

  • sind Mittelspersonen zwischen den Mitgliedsvereinen und den Verbandsgremien. Sie vertreten die Interessen der Mitgliedsvereine im Verbandspräsidium und umgekehrt,
  • sie halten ständig Kontakt zu den Mitgliedsvereinen ihrer Bezirke und beraten diese,
  • sie wirken bei der Planung und Durchführung der Bezirksmusikfeste mit,
  • sie berufen die Bezirksversammlungen ein und leiten diese,
  • sie koordinieren bei Bedarf Instrumentallehrgänge auf Bezirksebene in Absprache mit dem Verbands­präsidenten und Verbandsdirigenten,
  • sie führen Ehrungen bei den Mitgliedsvereinen durch (in erster Linie die Verbandsehrungen).

 

10. Der Schriftleiter der Verbandszeitung

  • ist redaktioneller und wirtschaftlicher Leiter der Verbandszeitung „ Der Blasmusiker“.

 

11. Die Beisitzer

  • übernehmen feste Aufgaben entsprechend ihren Möglichkeiten wie z.B. Internetauftritt des Verbandes und Organisation von Gastorchesterbesuchen.

 

12. Die Kassenprüfer

  • prüfen die Tätigkeit des Kassiers in Form von lückenlosen Kontrollen aller Zahlungsvorgänge und Geld- bzw. Kontenbewegungen,
  • prüfen das vorgelegte Rechnungsergebnis,
  • berichten der Verbandshauptversammlung über ihre Tätigkeit und deren Ergebnis.